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LQ110006

vorsorgliche Massnahmen (Unterhaltsbeiträge, Edition)

Zürich OG · 2012-12-20 · Deutsch ZH
Dispositiv
  1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100103 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
  2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100103 und an die Ober- gerichtskasse. Zürich, 20. Dezember 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. S. Clausen versandt am: mc
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. LQ110006-O/U Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiber lic. iur. S. Clausen Beschluss vom 20. Dezember 2012 in Sachen A._____, Gesuchstellerin und Rekurrentin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ substituiert durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ gegen B._____, Gesuchsteller und Rekursgegner vertreten durch Rechtsanwalt MLaw … Z._____ betreffend vorsorgliche Massnahmen (Unterhaltsbeiträge, Edition) Rekurs gegen eine Verfügung des Einzelrichters im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 21. Dezember 2010 (FE100157)

- 2 - Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100103 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100103 und an die Ober- gerichtskasse. Zürich, 20. Dezember 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. S. Clausen versandt am: mc