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LQ100052

vorsorgliche Massnahmen (Mitwirkung)

Zürich OG · 2012-07-06 · Deutsch ZH
Dispositiv
  1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
  2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100051 und an die Ober- gerichtskasse. Zürich, 6. Juli 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. S. Clausen versandt am: ss
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. LQ100052-O/U I. Zivilkammer Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Ersatzoberrichterin lic. iur. R. Blesi sowie der Gerichtsschreiber lic. iur. S. Clausen Beschluss vom 6. Juli 2012 in Sachen A._____, Gesuchsteller und Rekurrent vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchstellerin und Rekursgegnerin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ betreffend vorsorgliche Massnahmen (Mitwirkung) Rekurs gegen eine Verfügung des Einzelrichters im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 20. Juli 2010 (FE080207)

- 2 - Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100051 und an die Ober- gerichtskasse. Zürich, 6. Juli 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. S. Clausen versandt am: ss