Dispositiv
- Das vorliegende Berufungsverfahren LF250124 wird mit dem Berufungsver- fahren LF250122 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Berufungsklägerin, gegen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: Dr. S. Scheiwiller versandt am:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LF250124-O/U Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. R. Bantli Keller, Vorsitzende, sowie Gerichts- schreiberin Dr. S. Scheiwiller Verfügung vom 4. März 2026 in Sachen A._____, Berufungsklägerin betreffend Testamentseröffnung im Nachlass von B._____, geboren tt. August 1949, von Zürich und C._____, gestorben tt.mm.2025, wohnhaft gewesen D._____-gasse …, … Zürich Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Erbschaftssachen des Bezirksgerichtes Zürich vom 5. Dezember 2025 (EL251070)
- 2 - Unter Hinweis auf den Vereinigungsbeschluss im Berufungsverfahren LF250122 vom 4. März 2026. wird verfügt:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren LF250124 wird mit dem Berufungsver- fahren LF250122 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung an die Berufungsklägerin, gegen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: Dr. S. Scheiwiller versandt am: