Dispositiv
- Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren LF240084 zwischen den- selben Parteien betreffend den Nachlass von C._____ (gestorben am tt.mm.2024) vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien und an F._____, … [Adresse], je ge- gen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. D. Tolic Hamming versandt am:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LF240086-O/U vereinigt mit LF240084-O Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. E. Lichti Aschwanden, Vorsitzende, sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. D. Tolic Hamming Verfügung vom 27. Februar 2025 in Sachen A._____, Berufungskläger gegen B._____, Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. X._____, betreffend Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbbescheinigung im Nachlass von C._____, geboren am tt. September 1935, von D._____, gestorben am tt.mm.2024 in E._____, zuletzt wohnhaft gewesen in E._____, Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Horgen vom 2. August 2024 (EN240186)
- 2 - Es wird verfügt:
1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Verfahren LF240084 zwischen den- selben Parteien betreffend den Nachlass von C._____ (gestorben am tt.mm.2024) vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben.
2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und an F._____, … [Adresse], je ge- gen Empfangsschein. Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. D. Tolic Hamming versandt am: