Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140075 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
E. 3 Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140075. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
Dispositiv
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140075 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
- Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140075. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE140076-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LE140075 Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Urteil vom 13. Januar 2015 in Sachen A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 27. Oktober 2014 (EE120111-L)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140075 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140075. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se