opencaselaw.ch

LE140076

Eheschutz

Zürich OG · 2015-01-13 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140075 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

E. 3 Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140075. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se

Dispositiv
  1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140075 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
  2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
  3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140075. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE140076-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LE140075 Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Urteil vom 13. Januar 2015 in Sachen A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 27. Oktober 2014 (EE120111-L)

- 2 - Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140075 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140075. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se