Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140070 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
E. 3 Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140070. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
Dispositiv
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140070 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
- Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140070. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. LE140072-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE140070 Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Beschluss vom 11. Dezember 2014 in Sachen A._____, Gesuchsgegner und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 17. Juni 2014 (EE120302-L)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfah- ren LE140070 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahrens LE140070. __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. L. Stünzi versandt am: se