Dispositiv
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE140015 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein. Zürich, 26. Juni 2014 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE140016-O/U Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 26. Juni 2014 in Sachen A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz (Unterhaltsbeiträge, Besuchsrecht), Kosten- und Entschädigungsfolgen Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 5. Abteilung, vom 24. März 2014 (EE130177-L)
- 2 - Erwägungen: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE140015 dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Ver- fahren mit dem Berufungsverfahren LE140015 zu vereinigen, unter dieser Num- mer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben. Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE140015 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.
2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein. Zürich, 26. Juni 2014 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se