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LE130051

Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Zuweisung eheliche Wohnung)

Zürich OG · 2013-08-22 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE130049 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.

E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

E. 3 Schriftliche Mitteilung an die Parteien und die Verfahrensbeteiligten, je ge- gen Empfangsschein.

- 3 - Zürich, 22. August 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se

Dispositiv
  1. C._____,
  2. D._____, Verfahrensbeteiligte 1, 2 vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Z._____ - 2 - betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Zuweisung eheliche Wohnung) Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 29. April 2013 (EE120171-C) _________________________ Erwägungen: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE130049 dieselben Parteien (und Verfahrensbeteiligten) in derselben Rechtssache gegen- überstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE130049 zu vereini- gen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschrei- ben. Es wird beschlossen:
  3. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE130049 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.
  4. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
  5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und die Verfahrensbeteiligten, je ge- gen Empfangsschein. - 3 - Zürich, 22. August 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LE130051-O/U Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiber lic. iur. H. Dubach Beschluss vom 22. August 2013 in Sachen A._____, Klägerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____ gegen B._____, Beklagter und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____ sowie

1. C._____,

2. D._____, Verfahrensbeteiligte 1, 2 vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Z._____

- 2 - betreffend Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Zuweisung eheliche Wohnung) Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Bülach vom 29. April 2013 (EE120171-C) _________________________ Erwägungen: Da sich im vorliegenden Verfahren wie auch im Berufungsverfahren LE130049 dieselben Parteien (und Verfahrensbeteiligten) in derselben Rechtssache gegen- überstehen und sich die Themen beider Verfahren grösstenteils überschneiden, ist das vorliegende Verfahren mit dem Berufungsverfahren LE130049 zu vereini- gen, unter dieser Nummer weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschrei- ben. Es wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE130049 vereinigt und unter dessen Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und die Verfahrensbeteiligten, je ge- gen Empfangsschein.

- 3 - Zürich, 22. August 2013 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. H. Dubach versandt am: se