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LC170014

Ehescheidung

Zürich OG · 2017-06-26 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr.LC170014 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170012 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170014 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

E. 3 Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LC170012 und an die Ober- gerichtskasse.

- 3 - Zürich, 26. Juni 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. L. Casciaro versandt am: cm

Dispositiv
  1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr.LC170014 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170012 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.
  2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170014 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
  3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LC170012 und an die Ober- gerichtskasse. - 3 - Zürich, 26. Juni 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. L. Casciaro versandt am: cm
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LC170014-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LC170012-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschrei- ber lic. iur. L. Casciaro Beschluss vom 26. Juni 2017 in Sachen A._____, Gesuchstellerin, Klägerin und Berufungsklägerin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchsteller, Beklagter und Berufungsbeklagter vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts in Zivil- und Strafsachen am Bezirksgericht Hinwil vom 7. Dezember 2016 (FE090067-E)

- 2 - In der Erwägung, dass die Vorinstanz das zwischen den Parteien pendente Verfahren mit Ur- teil vom 7. Dezember 2016 erledigt hat (Urk. 463), dass in der Folge beide Parteien rechtzeitig Berufung gegen dieses Urteil erhoben haben, dass sich in beiden Berufungsverfahren dieselben Parteien in derselben Rechtssache gegenüberstehen, dass daher das vorliegende Berufungsverfahren (LC170014) mit dem Beru- fungsverfahren LC170012 zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO), unter der Prozess- nummer LC170012 weiterzuführen und als dadurch erledigt abzuschreiben ist, dass die Akten des vorliegenden Berufungsverfahrens als Urk. 476 zu den Akten des Verfahrens LC170012 zu nehmen sind, wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr.LC170014 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170012 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC170014 wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LC170012 und an die Ober- gerichtskasse.

- 3 - Zürich, 26. Juni 2017 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber: lic. iur. L. Casciaro versandt am: cm