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LC160045

Ehescheidung

Zürich OG · 2016-09-23 · Deutsch ZH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.

E. 2 Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

E. 3 Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 23. September 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc

Dispositiv
  1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.
  2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.
  3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 23. September 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr. LC160045-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC160042-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichterin Dr. M. Schaffitz sowie die Ge- richtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 23. September 2016 in Sachen A._____, Gesuchsteller und Berufungskläger vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ gegen B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Y._____ betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 4. Abteilung, vom 19. Mai 2016 (FE160342-L) Nach Einsicht in die von der Berufungsbeklagten gegen dasselbe Urteil erhobene eigene Berufung (Geschäfts-Nr. LC160042-O), da sich eine gemeinsame Beurteilung der beiden Berufungen aufdrängt,

- 2 - wird beschlossen:

1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Ge- schäfts-Nr. LC160042-O vereinigt und unter jener Nummer weitergeführt.

2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC160045-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben.

3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die Obergerichtskasse. Zürich, 23. September 2016 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. P. Knoblauch versandt am: mc