Erwägungen (3 Absätze)
E. 1 ...
E. 2 Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich, Kläger und Berufungskläger gegen A._____ AG (Region Mitte), Beklagte und Berufungsbeklagte betreffend arbeitsrechtliche Forderung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts am Arbeitsgericht Uster vom
E. 3 April 2017 (AH160027-I)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LA170030-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das Berufungsverfahren LA170031-O wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LA170030-O. Zürich, 19. Januar 2018 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. N. Gerber versandt am: mc
Dispositiv
- ...
- Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich, Kläger und Berufungskläger gegen A._____ AG (Region Mitte), Beklagte und Berufungsbeklagte betreffend arbeitsrechtliche Forderung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts am Arbeitsgericht Uster vom
- April 2017 (AH160027-I) - 2 - Es wird beschlossen:
- Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LA170030-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das Berufungsverfahren LA170031-O wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
- Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LA170030-O. Zürich, 19. Januar 2018 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. N. Gerber versandt am: mc
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Geschäfts-Nr.: LA170031-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LA170030-O Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Oberrichterin lic. iur. Ch. von Moos Würgler sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. N. Gerber Beschluss vom 19. Januar 2018 in Sachen
1. ...
2. Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich, Kläger und Berufungskläger gegen A._____ AG (Region Mitte), Beklagte und Berufungsbeklagte betreffend arbeitsrechtliche Forderung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts am Arbeitsgericht Uster vom
3. April 2017 (AH160027-I)
- 2 - Es wird beschlossen:
1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LA170030-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das Berufungsverfahren LA170031-O wird als dadurch erledigt abgeschrie- ben.
2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LA170030-O. Zürich, 19. Januar 2018 Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. N. Gerber versandt am: mc