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AC040092

Mitwirkung an der psychiatrischen Begutachtung, Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung

Zh Kassationsgericht · 2004-12-07 · Deutsch ZH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Zirkulationsbeschluss des Kassationsgerichts des Kantons Zürich vom 7. Dezember 2004 (AC040092; Auszug): Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Ur- teil der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 17. Mai 2004 (SB040068) Über den Beschwerdeführer war am 21. Februar 2003 ein psychiatrisches Gutachten erstellt worden. Das Obergericht gelangte hinsichtlich der Frage des Aufschubs der Freiheitsstrafe zugunsten einer ambulanten Massnahme zum Schluss, das Gutachten sei mangelhaft, weshalb es den Gutachter mit der Er- stattung eines Ergänzungsgutachtens beauftragte; dieses datiert vom 18. März

2004. In der Folge stellte das Obergericht auf diese Gutachten ab und verwei- gerte dem Beschwerdeführer gestützt darauf den Aufschub des Strafvollzugs. Der Beschwerdeführer rügte im Kassationsverfahren nun, er sei weder bei der Erstellung des Gutachtens noch bei der Erstellung des Ergänzungsgutachtens auf sein Aussageverweigerungsrecht bzw. darüber, dass seine Aussagen gegen ihn verwendet werden könnten, hingewiesen worden. Aus den Erwägungen des Kassationsgerichts: >