Erwägungen (5 Absätze)
E. 1 Dem Gesuchsteller wird für das eingeleitete Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichteramt der Stadt B._____ betreffend arbeitsrechtlicher Forde- rung (Gegenpartei: C._____ GmbH, D._____, E._____-strasse 1, B._____) in der Person von Rechtsanwältin MLaw X._____ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin im Sinne von Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO mit Wirkung ab
1. April 2026 bestellt.
E. 2 Die Kosten der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung für das Schlichtungs- verfahren trägt unter Vorbehalt von Art. 207 Abs. 2 ZPO die Stadt B._____.
E. 3 Das vorliegende Verfahren ist kostenlos.
E. 4 Schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller, die C._____ GmbH, D._____, E._____-strasse 1, B._____, das Friedensrichteramt der Stadt B._____, … [Adresse].
E. 5 Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Will eine Partei Beschwerde erheben, hat sie innert 10 Tagen ab der schrift- lichen Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Bezirksgericht Dietikon, Einzelgericht s.V., Postfach, 8953 Dietikon, eine Begründung zu verlangen (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab Zustellung des begründeten Ent- scheides. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- 3 - BEZIRKSGERICHT DIETIKON Einzelgericht im summarischen Verfahren Die Gerichtsschreiberin: MLaw T. Fuchs
Dispositiv
- Dem Gesuchsteller wird für das eingeleitete Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichteramt der Stadt B._____ betreffend arbeitsrechtlicher Forde- rung (Gegenpartei: C._____ GmbH, D._____, E._____-strasse 1, B._____) in der Person von Rechtsanwältin MLaw X._____ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin im Sinne von Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO mit Wirkung ab
- April 2026 bestellt.
- Die Kosten der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung für das Schlichtungs- verfahren trägt unter Vorbehalt von Art. 207 Abs. 2 ZPO die Stadt B._____.
- Das vorliegende Verfahren ist kostenlos.
- Schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller, die C._____ GmbH, D._____, E._____-strasse 1, B._____, das Friedensrichteramt der Stadt B._____, … [Adresse].
- Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Will eine Partei Beschwerde erheben, hat sie innert 10 Tagen ab der schrift- lichen Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Bezirksgericht Dietikon, Einzelgericht s.V., Postfach, 8953 Dietikon, eine Begründung zu verlangen (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab Zustellung des begründeten Ent- scheides. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). - 3 - BEZIRKSGERICHT DIETIKON Einzelgericht im summarischen Verfahren Die Gerichtsschreiberin: MLaw T. Fuchs
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht im summarischen Verfahren Geschäfts-Nr. ED260004-M/U Mitwirkend: Gerichtspräsidentin lic. iur. F. Moser-Frei Gerichtsschreiberin MLaw T. Fuchs Verfügung vom 14. April 2026 in Sachen A._____, Gesuchsteller vertreten durch Rechtsanwältin MLaw X._____ betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
- 2 - Es wird verfügt:
1. Dem Gesuchsteller wird für das eingeleitete Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichteramt der Stadt B._____ betreffend arbeitsrechtlicher Forde- rung (Gegenpartei: C._____ GmbH, D._____, E._____-strasse 1, B._____) in der Person von Rechtsanwältin MLaw X._____ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin im Sinne von Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO mit Wirkung ab
1. April 2026 bestellt.
2. Die Kosten der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung für das Schlichtungs- verfahren trägt unter Vorbehalt von Art. 207 Abs. 2 ZPO die Stadt B._____.
3. Das vorliegende Verfahren ist kostenlos.
4. Schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller, die C._____ GmbH, D._____, E._____-strasse 1, B._____, das Friedensrichteramt der Stadt B._____, … [Adresse].
5. Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Will eine Partei Beschwerde erheben, hat sie innert 10 Tagen ab der schrift- lichen Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Bezirksgericht Dietikon, Einzelgericht s.V., Postfach, 8953 Dietikon, eine Begründung zu verlangen (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab Zustellung des begründeten Ent- scheides. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- 3 - BEZIRKSGERICHT DIETIKON Einzelgericht im summarischen Verfahren Die Gerichtsschreiberin: MLaw T. Fuchs