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debitkarten-interchange-fees-anregungen-des-sekretariats-fuer-cnp-transaktionen--2025-07-24

Debitkarten Interchange Fees: Anregungen des Sekretariats für CnP-Transaktionen mit Debitkarten von Visa vom 24. Juli 2025

Weko · 2025-07-24 · Deutsch CH
Erwägungen (7 Absätze)

E. 1 Am 29. September 2022 eröffnete das Sekretariat der Wettbewerbskommission («Sek- retariat») gemäss Art. 26 KG1 die Vorabklärung «22-0514: Debitkarten Interchange Fees» ge- genüber Visa Europe Ltd. («Visa») und Mastercard Europe SA («Mastercard»), mit dem Ziel, in kurzer Zeit eine einvernehmliche Nachfolgelösung für die Festsetzung der domestischen Interchange Fees («DMIF») für Debitkarten zu finden. Diese Vorabklärung wurde mit der Er- öffnung der beiden folgenden Untersuchungen gemäss Art. 27 KG am 27. Juni 2023 abge- schlossen, weshalb praxisgemäss kein Schlussbericht erstellt wurde: • 22-0522: Interchange Fees für Debitkarten von Mastercard; • 22-0523: Interchange Fees für Debitkarten von Visa.

E. 2 Gegenstand der beiden Untersuchungen bildeten die Interchange Fees, die bei Trans- aktionen im Präsenzgeschäft, d.h. bei Transaktionen mit physischen Debitkarten am physi- schen Point of Sale, zur Anwendung gelangen (Card-Present [«CP»]-Transaktionen; «CP IF»).

E. 3 Die Untersuchung gegen Mastercard wurde mit einer einvernehmlichen Regelung («EVR») gemäss Art. 29 KG abgeschlossen, welche von der Wettbewerbskommission («WEKO») mit Verfügung vom 6. Mai 2024 genehmigt wurde. Die einvernehmliche Regelung mit Mastercard basiert auf einer engen Definition des Präsenzgeschäfts, wonach eine CP- Transaktion vorliegt, wenn die Zahlung mit einer physischen Debitkarte am physischen Point of Sale erfolgt. Für solche Transaktionen beträgt die CP IF bis CHF 300 höchstens 0,12 % des Transaktionswertes und bei Transaktionen ab CHF 300 maximal CHF 0.30. Dagegen gelten Transaktionen mit mobilen Endgeräten am physischen Point of Sale nicht als CP-Transaktion.

E. 4 Für das von dieser Verfügung nicht erfasste Distanzgeschäft (Card-not-Present [«CnP»]-Geschäft), d.h. für Transaktionen im Internet (E-Commerce) oder mit mobilen Endge- räten (M-Commerce), wurde mit Mastercard vorgängig eine aktualisierte einvernehmliche Lö- sung gefunden, die auf den Schlussfolgerungen der Vorabklärung betreffend Mastercard Secure Digital Debit Interchange Fee (SDDIF)2 basiert.3 Mastercard hat für die Interchange Fees im CnP-Bereich («CnP IF») Zusagen abgegeben, welche die Grundlage für die Anre- gungen des Sekretariats nach Art. 26 Abs. 2 KG vom 27. Juni 2023 bildeten und welche im Wesentlichen eine CnP IF von 0,28 % des Transaktionswertes vorsehen.

1 Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellge- setz, KG; SR 251). 2 RPW 2017/4, 542 ff. insbesondere 557 f. 3 Mit Visa wurde keine Aktualisierung vereinbart, so dass die Anregungen gemäss den Schlussfolge- rungen der Vorabklärung betreffend einer DMIF für das Debitkartensystem Visa V PAY, Ergänzung vom 16. August 2017, in: RPW 2017/4, 559 ff. insbesondere 563 f., nach wie vor Bestand haben.

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E. 5 Die Untersuchung gegen Visa wurde zunächst weitergeführt und am 18. Juli 2025 mit der Genehmigung der EVR vom 8. April 2025 durch die WEKO abgeschlossen. Die EVR mit Visa unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von der EVR mit Mastercard: (1) Die EVR mit Visa kennt eine CP IF, die im jährlichen Gesamtdurchschnitt den Wert von 0,15 % nicht überschreiten darf. Dabei kommen (a) eine Basisrate von maximal 0,2 % und (b) für Ausgaben des täglichen Bedarfs eine tiefere Rate von maximal 0,12 % bis CHF 300 und von maximal CHF 0.36 für Transaktionen ab CHF 300 zur Anwendung. (2) Als Card-Present-Transaktionen im Sinne der EVR mit Visa gelten sämtliche Zahlun- gen am physischen Point of Sale, inklusive Zahlungen mittels mobiler Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches etc. Das heisst, dass sich das von der EVR nicht erfasste Distanzgeschäft auf den E-Commerce (Transaktionen im Internet) beschränkt.

E. 6 Die unterschiedlichen Regelungen in den EVR von Visa und Mastercard in Bezug auf die CP IF und die Art, wie CP-Transaktionen definiert werden, führen zu unterschiedlichen Lösungen im Bereich der CnP IF. Zur Gewährleistung eines «Level Playing Field» zwischen Visa und Mastercard auf der Basis des Durchschnitts von CP und CnP-Transaktionen sehen die nachfolgenden Anregungen einen Mechanismus vor, welcher zunächst eine im Vergleich tiefere CnP IF für Visa vorsieht (0,25 % anstatt die für Mastercard zugelassenen 0,28 %), um die höhere CP IF von Visa zu kompensieren (0,15 % anstatt die für Mastercard zugelassenen 0,12 %). Allerdings steigt der IF-Gesamtdurchschnitt von Mastercard in Abhängigkeit der Nut- zung mobiler Endgeräte. Aus diesem Grund sehen die Anregungen vor, dass sich ab einer Nutzung mobiler Endgeräte von 30 % am Point of Sale die CnP IF für Visa auf 0,28 % erhöht.

E. 7 beabsichtigt, diese Anregungen in geeigneter Form zu publizieren.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO

Wettbewerbskommission Sekretariat Hallwylstrasse 4, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 20 40 weko@weko.admin.ch www.weko.admin.ch

22-0514: Debitkarten Interchange Fees – Anregungen des Sekretariats gemäss Art. 26 Abs. 2 KG vom 24. Juli 2025 für CnP-Transaktionen mit Debitkarten von Visa Diese Anregungen ergänzen die mit Genehmigungsverfügung der WEKO vom 24. Juli 2025 beschlossene Regelung betreffend CP-Transaktionen mit Debitkarten von Visa. 1. Am 29. September 2022 eröffnete das Sekretariat der Wettbewerbskommission («Sek- retariat») gemäss Art. 26 KG1 die Vorabklärung «22-0514: Debitkarten Interchange Fees» ge- genüber Visa Europe Ltd. («Visa») und Mastercard Europe SA («Mastercard»), mit dem Ziel, in kurzer Zeit eine einvernehmliche Nachfolgelösung für die Festsetzung der domestischen Interchange Fees («DMIF») für Debitkarten zu finden. Diese Vorabklärung wurde mit der Er- öffnung der beiden folgenden Untersuchungen gemäss Art. 27 KG am 27. Juni 2023 abge- schlossen, weshalb praxisgemäss kein Schlussbericht erstellt wurde: • 22-0522: Interchange Fees für Debitkarten von Mastercard; • 22-0523: Interchange Fees für Debitkarten von Visa.

2. Gegenstand der beiden Untersuchungen bildeten die Interchange Fees, die bei Trans- aktionen im Präsenzgeschäft, d.h. bei Transaktionen mit physischen Debitkarten am physi- schen Point of Sale, zur Anwendung gelangen (Card-Present [«CP»]-Transaktionen; «CP IF»). 3. Die Untersuchung gegen Mastercard wurde mit einer einvernehmlichen Regelung («EVR») gemäss Art. 29 KG abgeschlossen, welche von der Wettbewerbskommission («WEKO») mit Verfügung vom 6. Mai 2024 genehmigt wurde. Die einvernehmliche Regelung mit Mastercard basiert auf einer engen Definition des Präsenzgeschäfts, wonach eine CP- Transaktion vorliegt, wenn die Zahlung mit einer physischen Debitkarte am physischen Point of Sale erfolgt. Für solche Transaktionen beträgt die CP IF bis CHF 300 höchstens 0,12 % des Transaktionswertes und bei Transaktionen ab CHF 300 maximal CHF 0.30. Dagegen gelten Transaktionen mit mobilen Endgeräten am physischen Point of Sale nicht als CP-Transaktion. 4. Für das von dieser Verfügung nicht erfasste Distanzgeschäft (Card-not-Present [«CnP»]-Geschäft), d.h. für Transaktionen im Internet (E-Commerce) oder mit mobilen Endge- räten (M-Commerce), wurde mit Mastercard vorgängig eine aktualisierte einvernehmliche Lö- sung gefunden, die auf den Schlussfolgerungen der Vorabklärung betreffend Mastercard Secure Digital Debit Interchange Fee (SDDIF)2 basiert.3 Mastercard hat für die Interchange Fees im CnP-Bereich («CnP IF») Zusagen abgegeben, welche die Grundlage für die Anre- gungen des Sekretariats nach Art. 26 Abs. 2 KG vom 27. Juni 2023 bildeten und welche im Wesentlichen eine CnP IF von 0,28 % des Transaktionswertes vorsehen.

1 Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellge- setz, KG; SR 251). 2 RPW 2017/4, 542 ff. insbesondere 557 f. 3 Mit Visa wurde keine Aktualisierung vereinbart, so dass die Anregungen gemäss den Schlussfolge- rungen der Vorabklärung betreffend einer DMIF für das Debitkartensystem Visa V PAY, Ergänzung vom 16. August 2017, in: RPW 2017/4, 559 ff. insbesondere 563 f., nach wie vor Bestand haben.

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5. Die Untersuchung gegen Visa wurde zunächst weitergeführt und am 18. Juli 2025 mit der Genehmigung der EVR vom 8. April 2025 durch die WEKO abgeschlossen. Die EVR mit Visa unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von der EVR mit Mastercard: (1) Die EVR mit Visa kennt eine CP IF, die im jährlichen Gesamtdurchschnitt den Wert von 0,15 % nicht überschreiten darf. Dabei kommen (a) eine Basisrate von maximal 0,2 % und (b) für Ausgaben des täglichen Bedarfs eine tiefere Rate von maximal 0,12 % bis CHF 300 und von maximal CHF 0.36 für Transaktionen ab CHF 300 zur Anwendung. (2) Als Card-Present-Transaktionen im Sinne der EVR mit Visa gelten sämtliche Zahlun- gen am physischen Point of Sale, inklusive Zahlungen mittels mobiler Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches etc. Das heisst, dass sich das von der EVR nicht erfasste Distanzgeschäft auf den E-Commerce (Transaktionen im Internet) beschränkt. 6. Die unterschiedlichen Regelungen in den EVR von Visa und Mastercard in Bezug auf die CP IF und die Art, wie CP-Transaktionen definiert werden, führen zu unterschiedlichen Lösungen im Bereich der CnP IF. Zur Gewährleistung eines «Level Playing Field» zwischen Visa und Mastercard auf der Basis des Durchschnitts von CP und CnP-Transaktionen sehen die nachfolgenden Anregungen einen Mechanismus vor, welcher zunächst eine im Vergleich tiefere CnP IF für Visa vorsieht (0,25 % anstatt die für Mastercard zugelassenen 0,28 %), um die höhere CP IF von Visa zu kompensieren (0,15 % anstatt die für Mastercard zugelassenen 0,12 %). Allerdings steigt der IF-Gesamtdurchschnitt von Mastercard in Abhängigkeit der Nut- zung mobiler Endgeräte. Aus diesem Grund sehen die Anregungen vor, dass sich ab einer Nutzung mobiler Endgeräte von 30 % am Point of Sale die CnP IF für Visa auf 0,28 % erhöht. 7. Diese Anregungen werden nachfolgend wiedergegeben: Anregungen Das Sekretariat der Wettbewerbskommission, gestützt auf die bisherige Praxis und die Abklä- rungen in der aktuellen Vorabklärung,

1. stellt fest, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die domestischen CnP IF für Visa Debit und V V Pay-Debitkarten eine erhebliche Preisabrede gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1 KG darstellen;

2. stellt fest, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die CnP IF für Visa Debit und V Pay-Debitkarten aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden können;

3. verzichtet darauf, im Einverständnis mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersu- chung zu eröffnen, solange sich Visa an die abgegebenen Zusagen vom 13. März 2025 hält und Visa namentlich:

a. bis zum 31. Oktober 2025 die CnP IF für die Debitkartenprodukte von Visa wei- terhin gemäss der Ergänzung vom 16. August 2017 des Schlussbericht des Sekretariats vom 27. April 2009 in Sachen V Pay so festsetzt, dass der gewich- tete Durchschnitt auf den Debitkartenprodukten von Visa im E- und M-Com- merce den Grenzwert von 0.31 % nicht überschreitet. Per 1. November 2025 ist die CnP IF für die Debitkartenprodukte von Visa neu so festsetzen, dass der gewichtete Durchschnitt auf ihren Debitkartenprodukten im E- Commerce den Grenzwert von 0,25 % nicht überschreitet. Dieser zulässige Grenzwert erhöht sich auf 0,28 %, sobald mehr als 30 % der Zahlungen am Point of Sale mit mobilen Endgeräten erfolgen. Bei der Berechnung der relevanten 30 %- Schwelle werden alle von Visa verarbeitete (Visa processed) sowie alle Visa für die Schweiz gemeldeten Transaktionen (Member reported) berücksichtigt. Da- mit die Erhöhung erfolgen kann, hat Visa dem Sekretariat unter Angabe von Zahlen zu melden, wenn die vorgesehene 30 %-Schwelle überschritten wurde.

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Das Sekretariat wird die vorgesehene Erhöhung der CnP-IF auf 0,28 % inner- halb eines Monats ab Einreichung dieses Nachweises erlauben;

b. dem Sekretariat jährlich per 1. April über die Einhaltung der CnP IF gemäss vorstehender Ziffer 3a Bericht erstattet;

c. die jeweils aktuellen CnP IF gemäss vorstehender Ziffer 3a auf ihrer Webseite veröffentlicht;

d. bei einer Verwendung der No-Surcharging-Rule diese gemäss europäischem Standard verwendet, d.h., den Händlern darf zwar untersagt werden, Zuschläge für die Verwendung von Debitkartenprodukten von Visa zu verlangen, Ab- schläge hingegen bleiben uneingeschränkt zulässig;

4. hält fest, dass die obigen Anregungen unbefristet gelten,

a. Visa jedoch ab dem 1. November 2030 erstmals eine Anpassung der CnP IF unter Geltendmachung von einem oder mehreren der folgenden Gründe bean- tragen kann:

i. Die Inflation in der Schweiz überschreitet seit dem 1. Januar 2023 das jährliche Inflationsziel der Schweizerischen Nationalbank; ii. die Kosten für die Herausgeber von Debitkarten sind im Vergleich zum

1. Januar 2023 um 10 % angestiegen; iii. der Markt für bargeldlose Zahlungsmittel, inklusive alternativer Zah- lungssysteme, Bezahllösungen und Geldformen wie etwa Mobile Pay- ment-Lösungen (z.B. TWINT), Instant Payments, Account-to-Account Payments, E-Wallets, Request-to-Pay, Payment Service Initiation (PIS) oder Tokengeld (privates oder von Zentralbanken emittiertes Token- geld) hat sich so verändert, dass die Debitkartenprodukte von Visa we- niger attraktiv geworden sind und auf dem Gesamtmarkt für bargeldlose Zahlungsmittel im Vergleich zum Stand 1. Januar 2023 15 % weniger genutzt werden; iv. die Nachfrage nach Firmendebitkarten von Visa hat sich im Vergleich zum 1. Januar 2023 relativ bemessen um 15 % gesteigert;

b. das Sekretariat sich vorbehält, ab dem 1. November 2030 eine Anpassung der CnP IF von Visa zu prüfen, namentlich wenn die CnP IF-Rate von Mastercard in Anwendung von Ziffer 4b der Anregungen des Sekretariats vom 27. Juni 2023 für CnP-Transaktionen mit Debitkarten von Mastercard gesenkt wird;

c. die Anregungen aber mit einer Aufkündigungsfrist von 6 Monaten frühestens per 1. Januar 2033 widerrufen werden können, wobei ohne Widerruf die Anre- gungen jeweils für weitere zwei Jahre gültig bleiben;

d. die Anregungen aufgehoben werden können, wenn Visa sich nicht an die An- regungen des Sekretariats zu den intraregionalen Interchange Fees im Verfah- ren 22-0500: Credit-Interchange Fees im Cross-Border-Bereich hält. In diesem Fall ist vorgesehen, dass die Anregungen gemäss Ergänzung vom 16. August 2017 des Schlussberichts des Sekretariats vom 27. April 2009 in Sachen V Pay wieder zur Anwendung kommen, welche einen CnP-Satz von 0,2 % vorsehen.

5. hält fest, dass der in Ziffer 3a vorgesehene CnP IF-Satz von 0,25 % ab dem 1. Novem- ber 2025 nur dann zur Anwendung kommt, wenn für die CP-Transaktionen eine ein- vernehmliche Regelung gemäss Art. 29 KG abgeschlossen werden konnte, welche eine CP IF vorsieht, die im Gesamtdurchschnitt 0,15 % des Transaktionsbetrags nicht

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überschreitet. Sollte diese EVR nicht zustande kommen, gilt ab dem 1. November 2025 ein CnP IF-Satz von 0,2 %, wie in der Ergänzung vom 16. August 2017 des Schluss- berichts des Sekretariats vom 27. April 2009 in Sachen V Pay festgesetzt;

6. setzt fest, dass die bisherigen Verfahrenskosten in die Untersuchung übernommen werden;

7. beabsichtigt, diese Anregungen in geeigneter Form zu publizieren.