Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 20 Abs. 1, Art. 35, Art. 44 SubV. | Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 20 Abs. 1, Art. 35, Art. 44 SubV. Rechtliches Gehör im Vergabeverfahren. Umfang des Akteneinsichtsrechts. Grundsatz der Transparenz. Die Vergabekriterien (unter Einschluss allfälliger Subkriterien) sind mit deren Rangfolge und Gewichtung in der öffentlichen Ausschreibung - also im Voraus - bekanntzugeben. Begriff des "wirtschaftlich günstigsten Angebotes". Unbestimmter Rechtsbegriff. Auslegung. Ermessen der Vergabebehörde bei der Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Rangfolge und Gewichtung und bei der Bewertung und Einstufung der Angebote nach Massgabe der Kriterien und ihrer Bedeutung. Unzulässigkeit der Rüge der Unangemessenheit.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.05.1999 98/99 28 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.05.1999 98/99 28 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.05.1999 98/99 28
Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 20 Abs. 1, Art. 35, Art. 44 SubV. | Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 20 Abs. 1, Art. 35, Art. 44 SubV. Rechtliches Gehör im Vergabeverfahren. Umfang des Akteneinsichtsrechts. Grundsatz der Transparenz. Die Vergabekriterien (unter Einschluss allfälliger Subkriterien) sind mit deren Rangfolge und Gewichtung in der öffentlichen Ausschreibung - also im Voraus - bekanntzugeben. Begriff des "wirtschaftlich günstigsten Angebotes". Unbestimmter Rechtsbegriff. Auslegung. Ermessen der Vergabebehörde bei der Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Rangfolge und Gewichtung und bei der Bewertung und Einstufung der Angebote nach Massgabe der Kriterien und ihrer Bedeutung. Unzulässigkeit der Rüge der Unangemessenheit.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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