Fremdenpolizei. Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung. | Fremdenpolizei. Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung. Besteht der Zweck des Aufenthaltes aus dem Verbleib beim Ehegatten, kann bei Beendigung der Ehegemeinschaft die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden (E. 4). Verhältnismässigkeit. Bemessungsgrundsätze (E. 5). Beim Wegfall der Ehegemeinschaft ist der Ausländer nicht ohne ersichtlichen Grund schlechter zu stellen, als wie wenn er nie eine Aufenthaltsbewilligung B im Rahmen eines Familiennachzuges erhalten hätte (E. 6).
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.12.1996 96/97 32 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.12.1996 96/97 32 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.12.1996 96/97 32
Fremdenpolizei. Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung. | Fremdenpolizei. Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung. Besteht der Zweck des Aufenthaltes aus dem Verbleib beim Ehegatten, kann bei Beendigung der Ehegemeinschaft die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden (E. 4). Verhältnismässigkeit. Bemessungsgrundsätze (E. 5). Beim Wegfall der Ehegemeinschaft ist der Ausländer nicht ohne ersichtlichen Grund schlechter zu stellen, als wie wenn er nie eine Aufenthaltsbewilligung B im Rahmen eines Familiennachzuges erhalten hätte (E. 6).
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