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Uri · 2013-07-05 · Deutsch UR

Fremdenpolizei. Art. 44 AuG. Familiennachzug. | Fremdenpolizei. Art. 44 AuG. Familiennachzug. Die Beschwerdeführerin verlangt den Nachzug ihres Ehemannes gestützt auf Art. 44 AuG. Dem Ehemann kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn sie mit diesem zusammenwohnt, eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Letzteres ist der Fall, wenn das soziale Existenzminimum gesichert ist. Dabei wird auf die SKOS-Richtlinien abgestellt. Dass bei der Bedarfsberechnung neben dem Grundbetrag ein sogenannter Ergänzungsbedarf für den Lebensunterhalt miteingerechnet wurde, ist zulässig. Das voraussichtliche Einkommen des nachzuziehenden Familienangehörigen ist im Einzelfall zu berücksichtigen, wenn eine Stelle zugesichert wurde. Jedoch ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu verlangen. Ein solcher lag nicht vor. Abweisung der Beschwerde infolge der Unterdeckung.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.07.2013 12/13 14 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.07.2013 12/13 14 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.07.2013 12/13 14

Fremdenpolizei. Art. 44 AuG. Familiennachzug. | Fremdenpolizei. Art. 44 AuG. Familiennachzug. Die Beschwerdeführerin verlangt den Nachzug ihres Ehemannes gestützt auf Art. 44 AuG. Dem Ehemann kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn sie mit diesem zusammenwohnt, eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Letzteres ist der Fall, wenn das soziale Existenzminimum gesichert ist. Dabei wird auf die SKOS-Richtlinien abgestellt. Dass bei der Bedarfsberechnung neben dem Grundbetrag ein sogenannter Ergänzungsbedarf für den Lebensunterhalt miteingerechnet wurde, ist zulässig. Das voraussichtliche Einkommen des nachzuziehenden Familienangehörigen ist im Einzelfall zu berücksichtigen, wenn eine Stelle zugesichert wurde. Jedoch ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu verlangen. Ein solcher lag nicht vor. Abweisung der Beschwerde infolge der Unterdeckung.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

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