Kantonales Verfahrensrecht. Art. 64 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 lit. a VRPV. | Kantonales Verfahrensrecht. Art. 64 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 lit. a VRPV. Bei Bauprojekten muss die verlangte besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand insbesondere in räumlicher Hinsicht gegeben sein. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der der Bauparzelle unmittelbar benachbarten Liegenschaften. Eine hinreichend enge nachbarliche Raumbeziehung zum Baugrundstück ist gegeben.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 11.02.2011 10/11 18 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 11.02.2011 10/11 18 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 11.02.2011 10/11 18
Kantonales Verfahrensrecht. Art. 64 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 lit. a VRPV. | Kantonales Verfahrensrecht. Art. 64 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 lit. a VRPV. Bei Bauprojekten muss die verlangte besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand insbesondere in räumlicher Hinsicht gegeben sein. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der der Bauparzelle unmittelbar benachbarten Liegenschaften. Eine hinreichend enge nachbarliche Raumbeziehung zum Baugrundstück ist gegeben.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege