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Uri · 2010-06-09 · Deutsch UR

Zivilprozessordnung. Art. 166 und Art. 343 Abs. 3 OR. Art. 29 Abs. 1 und 2 AVIG. | Zivilprozessordnung. Art. 166 und Art. 343 Abs. 3 OR. Art. 29 Abs. 1 und 2 AVIG. Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigungen in Nachachtung von Art. 29 Abs. 1 AVIG durch die Arbeitslosenkasse. Mit den Zahlungen der Arbeitslosenkasse gehen alle Ansprüche des versicherten Arbeitnehmers auf die Arbeitslosenkasse über. Es handelt sich hierbei um einen Übergang i.S.v. Art. 166 OR (Subrogation). Rückforderung der ausbezahlten Arbeitslosenentschädigung durch die Arbeitslosenkasse beim ehemaligen Arbeitgeber des versicherten Arbeitnehmers. Tritt eine Arbeitslosenkasse in einen Prozess zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, weil sie gemäss Art. 29 Abs. 1 AVIG Leistungen erbracht hat, verliert der Prozess seinen arbeitsrechtlichen Charakter nicht. Art. 343 Abs. 3 OR betreffend Verlegung der Kosten bleibt anwendbar.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 09.06.2010 10/11 07 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 09.06.2010 10/11 07 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 09.06.2010 10/11 07

Zivilprozessordnung. Art. 166 und Art. 343 Abs. 3 OR. Art. 29 Abs. 1 und 2 AVIG. | Zivilprozessordnung. Art. 166 und Art. 343 Abs. 3 OR. Art. 29 Abs. 1 und 2 AVIG. Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigungen in Nachachtung von Art. 29 Abs. 1 AVIG durch die Arbeitslosenkasse. Mit den Zahlungen der Arbeitslosenkasse gehen alle Ansprüche des versicherten Arbeitnehmers auf die Arbeitslosenkasse über. Es handelt sich hierbei um einen Übergang i.S.v. Art. 166 OR (Subrogation). Rückforderung der ausbezahlten Arbeitslosenentschädigung durch die Arbeitslosenkasse beim ehemaligen Arbeitgeber des versicherten Arbeitnehmers. Tritt eine Arbeitslosenkasse in einen Prozess zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, weil sie gemäss Art. 29 Abs. 1 AVIG Leistungen erbracht hat, verliert der Prozess seinen arbeitsrechtlichen Charakter nicht. Art. 343 Abs. 3 OR betreffend Verlegung der Kosten bleibt anwendbar.

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