opencaselaw.ch

10/11 03

Uri · 2011-11-30 · Deutsch UR

Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Art 105 Abs. 2, Art. 110, Art. 122 Abs. 1 lit. a, Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO. | Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Art 105 Abs. 2, Art. 110, Art. 122 Abs. 1 lit. a, Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO. Der Kostenentscheid ist selbstständig nur mit Beschwerde anfechtbar. Unter den Begriff "Kostenentscheid" fallen sowohl der Entscheid über die Gerichtskosten und deren Verteilung als auch der Entscheid über die Parteientschädigung der berechtigten Partei. Die dem unentgeltlichen Rechtsbeistand zugesprochene Entschädigung kann nur von diesem persönlich, hingegen nicht auch von der von ihm vertretenen Partei angefochten werden. Bemessung der Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes. Die Parteien können eine Kostennote einreichen. Die Einreichung der Kostennote hat nach Treu und Glauben innert 10 Tagen nach Anzeige des Abschlusses des Schriftenwechsels oder der Anzeige, dass das Gericht aufgrund der Akten entscheiden werde, zu erfolgen.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 30.11.2011 10/11 03 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 30.11.2011 10/11 03 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 30.11.2011 10/11 03

Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Art 105 Abs. 2, Art. 110, Art. 122 Abs. 1 lit. a, Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO. | Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Art 105 Abs. 2, Art. 110, Art. 122 Abs. 1 lit. a, Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO. Der Kostenentscheid ist selbstständig nur mit Beschwerde anfechtbar. Unter den Begriff "Kostenentscheid" fallen sowohl der Entscheid über die Gerichtskosten und deren Verteilung als auch der Entscheid über die Parteientschädigung der berechtigten Partei. Die dem unentgeltlichen Rechtsbeistand zugesprochene Entschädigung kann nur von diesem persönlich, hingegen nicht auch von der von ihm vertretenen Partei angefochten werden. Bemessung der Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes. Die Parteien können eine Kostennote einreichen. Die Einreichung der Kostennote hat nach Treu und Glauben innert 10 Tagen nach Anzeige des Abschlusses des Schriftenwechsels oder der Anzeige, dass das Gericht aufgrund der Akten entscheiden werde, zu erfolgen.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege