opencaselaw.ch

10/11 02

Uri · 2011-09-05 · Deutsch UR

Zivilprozessordnung. Art. 7 Abs. 2, Art. 24 aGestG. (Bundesgericht) | Zivilprozessordnung. Art. 7 Abs. 2, Art. 24 aGestG. Gerichtsstand für eine Klage, die sich auf zwei Anspruchsgrundlagen stützt. Nachdem der zu beurteilende Rechtsstreit einzig auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zurück geht, hat das Bundesgericht die gleichzeitig auf eine vertragliche und eine deliktische Haftung des Arbeitgebers gestützte Klage des Arbeitnehmers dem besonderen Gerichtsstand von Art. 24 aGestG unterstellt.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.09.2011 10/11 02 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.09.2011 10/11 02 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.09.2011 10/11 02

Zivilprozessordnung. Art. 7 Abs. 2, Art. 24 aGestG. (Bundesgericht) | Zivilprozessordnung. Art. 7 Abs. 2, Art. 24 aGestG. Gerichtsstand für eine Klage, die sich auf zwei Anspruchsgrundlagen stützt. Nachdem der zu beurteilende Rechtsstreit einzig auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zurück geht, hat das Bundesgericht die gleichzeitig auf eine vertragliche und eine deliktische Haftung des Arbeitgebers gestützte Klage des Arbeitnehmers dem besonderen Gerichtsstand von Art. 24 aGestG unterstellt.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege