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08/09 34

Uri · 2009-02-06 · Deutsch UR

Baurecht. Art. 14a Abs. 2, Art. 21 Abs. 4 BauG. Art. 20 BZO Flüelen. | Baurecht. Art. 14a Abs. 2, Art. 21 Abs. 4 BauG. Art. 20 BZO Flüelen. Bauabstände zu öffentlichen Verkehrsflächen. Ausnahmebewilligungen sind nur zulässig, wenn wichtige Gründe bestehen, wenn es das öffentliche Interesse gestattet und wenn keine überwiegenden Interessen der Nachbarn verletzt werden. Der kommunalen Bestimmung betreffend Ausnahmebewilligung kommt keine selbstständige Bedeutung zu. Bei der Frage, ob eine Ausnahmesituation vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage. Das Obergericht ist daher befugt, zu prüfen, ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Wesen der Ausnahmebewilligung. In concreto waren keine Gründe ersichtlich, welche i.S.v. wichtigen Gründen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigten.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 06.02.2009 08/09 34 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 06.02.2009 08/09 34 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 06.02.2009 08/09 34

Baurecht. Art. 14a Abs. 2, Art. 21 Abs. 4 BauG. Art. 20 BZO Flüelen. | Baurecht. Art. 14a Abs. 2, Art. 21 Abs. 4 BauG. Art. 20 BZO Flüelen. Bauabstände zu öffentlichen Verkehrsflächen. Ausnahmebewilligungen sind nur zulässig, wenn wichtige Gründe bestehen, wenn es das öffentliche Interesse gestattet und wenn keine überwiegenden Interessen der Nachbarn verletzt werden. Der kommunalen Bestimmung betreffend Ausnahmebewilligung kommt keine selbstständige Bedeutung zu. Bei der Frage, ob eine Ausnahmesituation vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage. Das Obergericht ist daher befugt, zu prüfen, ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Wesen der Ausnahmebewilligung. In concreto waren keine Gründe ersichtlich, welche i.S.v. wichtigen Gründen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigten.

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