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Uri · 2008-06-13 · Deutsch UR

Personalrecht. Art. 336c OR. Art. 3, Art. 14 lit. a, Art. 19, Art. 72 Abs. 2 PV. | Personalrecht. Art. 336c OR. Art. 3, Art. 14 lit. a, Art. 19, Art. 72 Abs. 2 PV. Erfolgt die Unterzeichnung der Vereinbarung betreffend Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen unter Druck und räumt die Vereinbarung dem Beschwerdeführer keine wesentlichen Vorteile ein, stellt sie einen unzulässigen Verzicht auf den zwingenden zeitlichen Kündigungsschutz dar. Sie ist nichtig. War der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung krank, erfolgte die subsidiär zur Vereinbarung ausgesprochene Kündigung somit zur Unzeit und ist daher ebenfalls nichtig. Lautet das Urteil des Gerichts auf Nichtigkeit der Auflösungsverfügung, wirkt es unmittelbar.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 13.06.2008 08/09 27 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 13.06.2008 08/09 27 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 13.06.2008 08/09 27

Personalrecht. Art. 336c OR. Art. 3, Art. 14 lit. a, Art. 19, Art. 72 Abs. 2 PV. | Personalrecht. Art. 336c OR. Art. 3, Art. 14 lit. a, Art. 19, Art. 72 Abs. 2 PV. Erfolgt die Unterzeichnung der Vereinbarung betreffend Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen unter Druck und räumt die Vereinbarung dem Beschwerdeführer keine wesentlichen Vorteile ein, stellt sie einen unzulässigen Verzicht auf den zwingenden zeitlichen Kündigungsschutz dar. Sie ist nichtig. War der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung krank, erfolgte die subsidiär zur Vereinbarung ausgesprochene Kündigung somit zur Unzeit und ist daher ebenfalls nichtig. Lautet das Urteil des Gerichts auf Nichtigkeit der Auflösungsverfügung, wirkt es unmittelbar.

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