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Uri · 2008-04-18 · Deutsch UR

Fremdenpolizei. Art. 4 ANAG. | Fremdenpolizei. Art. 4 ANAG. Das private Interesse der Beschwerdeführerin und ihrer beiden Kinder am Verbleib in der Schweiz ist höher zu gewichten, als das öffentliche Interesse an der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die Beschwerdeführerin hat ihren schweizerischen Ehemann und die Kinder haben ihren Stiefvater verloren. Diesem Umstand ist bei der Interessenabwägung Rechnung zu tragen. Die Beschwerdeführerin und ihre Kinder haben in der Schweiz enge persönliche Beziehungen und sind gut integriert. Die Beschwerdeführerin geht einer Erwerbstätigkeit nach und fällt der öffentlichen Fürsorge nicht zur Last. Eine Rückkehr nach Brasilien erscheint vor allem mit Rücksicht auf das Kindeswohl als nicht zumutbar.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 18.04.2008 08/09 20 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 18.04.2008 08/09 20 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 18.04.2008 08/09 20

Fremdenpolizei. Art. 4 ANAG. | Fremdenpolizei. Art. 4 ANAG. Das private Interesse der Beschwerdeführerin und ihrer beiden Kinder am Verbleib in der Schweiz ist höher zu gewichten, als das öffentliche Interesse an der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die Beschwerdeführerin hat ihren schweizerischen Ehemann und die Kinder haben ihren Stiefvater verloren. Diesem Umstand ist bei der Interessenabwägung Rechnung zu tragen. Die Beschwerdeführerin und ihre Kinder haben in der Schweiz enge persönliche Beziehungen und sind gut integriert. Die Beschwerdeführerin geht einer Erwerbstätigkeit nach und fällt der öffentlichen Fürsorge nicht zur Last. Eine Rückkehr nach Brasilien erscheint vor allem mit Rücksicht auf das Kindeswohl als nicht zumutbar.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

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