Kantonales Verfahrensrecht. Art. 6 EMRK. Art. 29a BV. Art. 110 BGG. Art. 58 VRPV. (Bundesgericht) | Kantonales Verfahrensrecht. Art. 6 EMRK. Art. 29a BV. Art. 110 BGG. Art. 58 VRPV. Das Bundesgerichtsgesetz schreibt den Kantonen vor, dass die richterliche Vorinstanz des Bundesgerichts oder ein vorgängig zuständiges Gericht den Sachverhalt frei prüft und das Recht von Amtes wegen anwendet. Daraus folgt, dass der Sachverhalt im gerichtlichen Verfahren zu erstellen ist, weshalb diesem auch neue Tatsachen und Beweismittel unterbreitet werden können. Damit wird die Rechtsweggarantie von Art. 29a BV bzw. Art. 6 EMRK umgesetzt, welche eine uneingeschränkte Sachverhalts- und Rechtskontrolle durch (wenigstens) ein Gericht verlangt. Kantonale prozessrechtliche Novenverbote halten heutiger bundesgerichtlicher Überprüfung nicht mehr Stand.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 20.04.2009 08/09 19 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 20.04.2009 08/09 19 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 20.04.2009 08/09 19
Kantonales Verfahrensrecht. Art. 6 EMRK. Art. 29a BV. Art. 110 BGG. Art. 58 VRPV. (Bundesgericht) | Kantonales Verfahrensrecht. Art. 6 EMRK. Art. 29a BV. Art. 110 BGG. Art. 58 VRPV. Das Bundesgerichtsgesetz schreibt den Kantonen vor, dass die richterliche Vorinstanz des Bundesgerichts oder ein vorgängig zuständiges Gericht den Sachverhalt frei prüft und das Recht von Amtes wegen anwendet. Daraus folgt, dass der Sachverhalt im gerichtlichen Verfahren zu erstellen ist, weshalb diesem auch neue Tatsachen und Beweismittel unterbreitet werden können. Damit wird die Rechtsweggarantie von Art. 29a BV bzw. Art. 6 EMRK umgesetzt, welche eine uneingeschränkte Sachverhalts- und Rechtskontrolle durch (wenigstens) ein Gericht verlangt. Kantonale prozessrechtliche Novenverbote halten heutiger bundesgerichtlicher Überprüfung nicht mehr Stand.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege