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Uri · 2007-12-14 · Deutsch UR

Strafgesetzbuch. Art. 181 StGB. | Strafgesetzbuch. Art. 181 StGB. Tatbestandsvariante der "anderen Beschränkung der Handlungsfreiheit". In concreto hat das Verhalten des Berufungsklägers und Angeklagten nicht eine Situation herbeigeführt, in welcher der Zivilklägerin Widerstand nicht mehr zumutbar war, weil ein Widerstand aussichtslos und/oder sogar gefährlich gewesen wäre. Freispruch von der Anklage der Nötigung.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 14.12.2007 08/09 15 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 14.12.2007 08/09 15 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 14.12.2007 08/09 15

Strafgesetzbuch. Art. 181 StGB. | Strafgesetzbuch. Art. 181 StGB. Tatbestandsvariante der "anderen Beschränkung der Handlungsfreiheit". In concreto hat das Verhalten des Berufungsklägers und Angeklagten nicht eine Situation herbeigeführt, in welcher der Zivilklägerin Widerstand nicht mehr zumutbar war, weil ein Widerstand aussichtslos und/oder sogar gefährlich gewesen wäre. Freispruch von der Anklage der Nötigung.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

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