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06/07 14

Uri · 2006-04-28 · Deutsch UR

Kantonales Verfahrensrecht. Art. 30 Abs. 1 BV. Art. 21 GOG. | Kantonales Verfahrensrecht. Art. 30 Abs. 1 BV. Art. 21 GOG. Die Wahl der ordentlichen und ausserordentlichen Gerichtsschreiber für das Landgericht Uri fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates. Das Antragsrecht des Gerichts folgt daraus, dass es zuerst Sache des Gerichts selbst und dann des Regierungsrates als Wahlbehörde ist, für die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sorgen. Die vor dem Gericht stehenden Parteien haben betreffend die Wahl des Gerichtsschreibers kein Antragsrecht. Ein eigenes Antragsrecht würde den Parteien weitergehend als mit einem Ausstandsbegehren und damit in unzulässiger Weise erlauben, auf die Zusammensetzung des Gerichts Einfluss zu nehmen. Eine derartige Beeinflussung der personellen Zusammensetzung verträgt sich nicht mit dem verfassungmässigen Verbot von Ausnahmegerichten.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 28.04.2006 06/07 14 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 28.04.2006 06/07 14 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 28.04.2006 06/07 14

Kantonales Verfahrensrecht. Art. 30 Abs. 1 BV. Art. 21 GOG. | Kantonales Verfahrensrecht. Art. 30 Abs. 1 BV. Art. 21 GOG. Die Wahl der ordentlichen und ausserordentlichen Gerichtsschreiber für das Landgericht Uri fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates. Das Antragsrecht des Gerichts folgt daraus, dass es zuerst Sache des Gerichts selbst und dann des Regierungsrates als Wahlbehörde ist, für die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sorgen. Die vor dem Gericht stehenden Parteien haben betreffend die Wahl des Gerichtsschreibers kein Antragsrecht. Ein eigenes Antragsrecht würde den Parteien weitergehend als mit einem Ausstandsbegehren und damit in unzulässiger Weise erlauben, auf die Zusammensetzung des Gerichts Einfluss zu nehmen. Eine derartige Beeinflussung der personellen Zusammensetzung verträgt sich nicht mit dem verfassungmässigen Verbot von Ausnahmegerichten.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

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