Familienzulagen. Art. 8, Art. 9 BV. Art. 159 Abs. 3, Art. 163 Abs. 1, Art. 165 Abs. 3 ZGB. Art. 3 Abs. 1 lit. c FZG. | Familienzulagen. Art. 8, Art. 9 BV. Art. 159 Abs. 3, Art. 163 Abs. 1, Art. 165 Abs. 3 ZGB. Art. 3 Abs. 1 lit. c FZG. Die durch den Arbeitsvertrag erreichbare Unterstellung unter bestimmte Sozialversicherungen stellt einen zulässigen Grund für den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten dar. Eine Arbeitnehmerin, die von ihrem Ehemann beschäftigt wird, darf bezogen auf den Anspruch auf Kinderzulagen nicht anders behandelt werden als eine Arbeitnehmerin, die nicht von ihrem Ehemann angestellt ist.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 24.09.2004 04/05 47 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 24.09.2004 04/05 47 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 24.09.2004 04/05 47
Familienzulagen. Art. 8, Art. 9 BV. Art. 159 Abs. 3, Art. 163 Abs. 1, Art. 165 Abs. 3 ZGB. Art. 3 Abs. 1 lit. c FZG. | Familienzulagen. Art. 8, Art. 9 BV. Art. 159 Abs. 3, Art. 163 Abs. 1, Art. 165 Abs. 3 ZGB. Art. 3 Abs. 1 lit. c FZG. Die durch den Arbeitsvertrag erreichbare Unterstellung unter bestimmte Sozialversicherungen stellt einen zulässigen Grund für den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten dar. Eine Arbeitnehmerin, die von ihrem Ehemann beschäftigt wird, darf bezogen auf den Anspruch auf Kinderzulagen nicht anders behandelt werden als eine Arbeitnehmerin, die nicht von ihrem Ehemann angestellt ist.
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