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04/05 44

Uri · 2004-12-07 · Deutsch UR

Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 43 SubV i.V.m. Art. 64 und Art. 50 Abs. 2 VRPV. | Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 43 SubV i.V.m. Art. 64 und Art. 50 Abs. 2 VRPV. Die der Verwaltungsgerichtsbeschwerde erteilte aufschiebende Wirkung kann wieder entzogen werden. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erscheint nach einer ersten Durchsicht nicht als unzulässig oder unbegründet. Die aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist deshalb nicht von vornherein zu entziehen. Den Umstand, dass gegen den Zuschlag ein Rechtsmittel ergriffen werden kann, hat die Vergabebehörde in ihre Planung einzubeziehen. Auf die Dringlichkeit der Beschaffung darf in der Regel nur abgestellt werden, wenn sich diese aus äusseren Umständen ergibt und nicht der eigenen (unzureichenden) Zeitplanung der vergebenden Instanz zuzuschreiben ist. In concreto Abweisung des Gesuches um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung.

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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 07.12.2004 04/05 44 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 07.12.2004 04/05 44 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 07.12.2004 04/05 44

Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 43 SubV i.V.m. Art. 64 und Art. 50 Abs. 2 VRPV. | Öffentliches Beschaffungswesen. Art. 43 SubV i.V.m. Art. 64 und Art. 50 Abs. 2 VRPV. Die der Verwaltungsgerichtsbeschwerde erteilte aufschiebende Wirkung kann wieder entzogen werden. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erscheint nach einer ersten Durchsicht nicht als unzulässig oder unbegründet. Die aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist deshalb nicht von vornherein zu entziehen. Den Umstand, dass gegen den Zuschlag ein Rechtsmittel ergriffen werden kann, hat die Vergabebehörde in ihre Planung einzubeziehen. Auf die Dringlichkeit der Beschaffung darf in der Regel nur abgestellt werden, wenn sich diese aus äusseren Umständen ergibt und nicht der eigenen (unzureichenden) Zeitplanung der vergebenden Instanz zuzuschreiben ist. In concreto Abweisung des Gesuches um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

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