opencaselaw.ch

04/05 40

Uri · 2005-05-29 · Deutsch UR

Kantonale direkte Steuern. Art. 203 Abs. 1 StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 203 Abs. 1 StG. Sicherstellung von geschuldeten Steuern. Wann scheint die Bezahlung der geschuldeten Steuern als gefährdet? Umschreibung der entsprechenden Voraussetzungen für eine Sicherstellungsverfügung. In concreto Aufhebung der Sicherstellungsverfügung infolge deren ungenügender Begründung. Keine Pflicht des Obergerichtes, sämtliche Steuerakten edieren zu lassen, um sich selbst ein Bild über die Umstände zu machen, ohne dass die Vorinstanz substanziierte Ausführungen über die Gefährdung macht.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 29.05.2005 04/05 40 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 29.05.2005 04/05 40 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 29.05.2005 04/05 40

Kantonale direkte Steuern. Art. 203 Abs. 1 StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 203 Abs. 1 StG. Sicherstellung von geschuldeten Steuern. Wann scheint die Bezahlung der geschuldeten Steuern als gefährdet? Umschreibung der entsprechenden Voraussetzungen für eine Sicherstellungsverfügung. In concreto Aufhebung der Sicherstellungsverfügung infolge deren ungenügender Begründung. Keine Pflicht des Obergerichtes, sämtliche Steuerakten edieren zu lassen, um sich selbst ein Bild über die Umstände zu machen, ohne dass die Vorinstanz substanziierte Ausführungen über die Gefährdung macht.

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege

Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege