Fremdenpolizei. Art. 8 Abs. 1, Art. 191 BV. Art. 7 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 ANAG. | Fremdenpolizei. Art. 8 Abs. 1, Art. 191 BV. Art. 7 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 ANAG. Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes dadurch, dass dem ausländischen Ehegatten einer Schweizerin bei einer Scheinehe die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden kann. Schweizerische Ehegatten leiten ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz von ihrem Bürgerrecht ab und nicht von der ehelichen Gemeinschaft. Diese Unterscheidung ist sachgerecht. Die Regelung des ANAG ist für die rechtsanwendenden Behörden und die Gerichte auf jeden Fall massgeblich.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 01.07.2005 04/05 32 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 01.07.2005 04/05 32 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 01.07.2005 04/05 32
Fremdenpolizei. Art. 8 Abs. 1, Art. 191 BV. Art. 7 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 ANAG. | Fremdenpolizei. Art. 8 Abs. 1, Art. 191 BV. Art. 7 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 ANAG. Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes dadurch, dass dem ausländischen Ehegatten einer Schweizerin bei einer Scheinehe die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden kann. Schweizerische Ehegatten leiten ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz von ihrem Bürgerrecht ab und nicht von der ehelichen Gemeinschaft. Diese Unterscheidung ist sachgerecht. Die Regelung des ANAG ist für die rechtsanwendenden Behörden und die Gerichte auf jeden Fall massgeblich.
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