Bundesverfassung. Art. 9 BV. (Bundesgericht) | Bundesverfassung. Art. 9 BV. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung. Der Anspruch auf Vertrauensschutz beinhaltet u.a., dass einer Partei aus einer falschen Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich kein Nachteil erwachsen darf. Die anwaltlich vertretene Partei kann sich indessen nicht auf den Vertrauensschutz berufen, wenn ihr Anwalt die Fehlerhaftigkeit der Rechtsmittelbelehrung durch blosse Konsultierung des massgeblichen Gesetzestextes erkennen konnte; nicht verlangt wird hingegen, dass zusätzlich noch die einschlägige Rechtsprechung oder Literatur hätte nachgeschlagen werden müssen. Die Kenntnis der grundlegenden Prozessgesetzgebung muss auch beim ausserkantonalen Anwalt vorausgesetzt werden. Will ein Anwalt in einem anderen Kanton prozessieren, kann er sich nicht darauf berufen, die betreffenden Gesetze seien ihm nicht zugänglich gewesen.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 20.01.2005 04/05 28 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 20.01.2005 04/05 28 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 20.01.2005 04/05 28
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