Zivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO. Art. 18 Abs. 2 | Zivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO. Art. 18 Abs. 2 Gerichtsgebührenverordnung. Parteikosten. Bemessung der Anwaltsentschädigung. Die Kostennote des Anwalts hat im Gegensatz zu einer blossen Rechnung einen derartigen Detaillierungsgrad aufzuweisen, dass die einzelnen Aufwendungen nachvollziehbar sind. Neben dem Datum und dem Inhalt der Bemühungen ist auch der entsprechende Zeitaufwand anzugeben. Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung. Soweit der beigezogene Rechtsanwalt aufgrund entsprechender Mandate für beide Ehegatten gemeinsam handelte, ist für die Festlegung der infolge der bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege aus der Staatskasse zu entrichtenden Entschädigung für den einen Ehegatten in der Kostennote der getätigte Zeitaufwand für die einzelnen Parteien separat anzugeben.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.05.2004 04/05 06 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.05.2004 04/05 06 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 05.05.2004 04/05 06
Zivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO. Art. 18 Abs. 2 | Zivilprozessordnung. Art. 104 Abs. 3 lit. a, Art. 105 ZPO. Art. 18 Abs. 2 Gerichtsgebührenverordnung. Parteikosten. Bemessung der Anwaltsentschädigung. Die Kostennote des Anwalts hat im Gegensatz zu einer blossen Rechnung einen derartigen Detaillierungsgrad aufzuweisen, dass die einzelnen Aufwendungen nachvollziehbar sind. Neben dem Datum und dem Inhalt der Bemühungen ist auch der entsprechende Zeitaufwand anzugeben. Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung. Soweit der beigezogene Rechtsanwalt aufgrund entsprechender Mandate für beide Ehegatten gemeinsam handelte, ist für die Festlegung der infolge der bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege aus der Staatskasse zu entrichtenden Entschädigung für den einen Ehegatten in der Kostennote der getätigte Zeitaufwand für die einzelnen Parteien separat anzugeben.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege