Ausstand von Richtern. Art. 7 lit. d AusG. | Ausstand von Richtern. Art. 7 lit. d AusG. Bei der nebenamtlichen Tätigkeit von Anwälten als Richter können besondere Probleme entstehen. Wird eine rechtliche Streitigkeit von einem im gleichen Anwaltsbüro tätigen Kollegen der (auch als Anwältin tätigen) Richterin vertreten, so ist dies ein Umstand, der geeignet ist, Misstrauen in die Unparteilichkeit der Richterin zu erwecken. Das Misstrauen in die Richterin erscheint in objektiver Weise als begründet. Unerheblich ist, wie die Anwaltskanzlei nach aussen auftritt und/oder intern organisiert ist und in welchem Verhältnis die Mitglieder der Kanzlei zueinander stehen.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.05.2002 02/03 36 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.05.2002 02/03 36 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 03.05.2002 02/03 36
Ausstand von Richtern. Art. 7 lit. d AusG. | Ausstand von Richtern. Art. 7 lit. d AusG. Bei der nebenamtlichen Tätigkeit von Anwälten als Richter können besondere Probleme entstehen. Wird eine rechtliche Streitigkeit von einem im gleichen Anwaltsbüro tätigen Kollegen der (auch als Anwältin tätigen) Richterin vertreten, so ist dies ein Umstand, der geeignet ist, Misstrauen in die Unparteilichkeit der Richterin zu erwecken. Das Misstrauen in die Richterin erscheint in objektiver Weise als begründet. Unerheblich ist, wie die Anwaltskanzlei nach aussen auftritt und/oder intern organisiert ist und in welchem Verhältnis die Mitglieder der Kanzlei zueinander stehen.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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