Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. Fahrkosten. Abzugsfähigkeit als Berufsauslagen. Liegen keine besonderen Gründe vor, ist die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar und es sind nur dessen Kosten als Berufsauslagen abzugsfähig. Liegen keine besonderen Umstände vor, die die Benützung der 1. Klasse gebieten, können nur die Kosten für die 2. Klasse abgezogen werden. Dabei decken die zugelassenen Kosten für ein entsprechendes Generalabonnement in concreto sämtliche anfallenden Kosten für den öffentlichen Verkehr.
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Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 30.06.2000 00/01 17 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 30.06.2000 00/01 17 Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege 30.06.2000 00/01 17
Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. a StG. Fahrkosten. Abzugsfähigkeit als Berufsauslagen. Liegen keine besonderen Gründe vor, ist die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar und es sind nur dessen Kosten als Berufsauslagen abzugsfähig. Liegen keine besonderen Umstände vor, die die Benützung der 1. Klasse gebieten, können nur die Kosten für die 2. Klasse abgezogen werden. Dabei decken die zugelassenen Kosten für ein entsprechendes Generalabonnement in concreto sämtliche anfallenden Kosten für den öffentlichen Verkehr.
Uri Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege
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