Invalidenversicherung (Leistungen) | Invalidenversicherung
Sachverhalt
\n A. A.________ hat im Verlauf seiner beruflichen Tätigkeit verschiedene Ausbildungen absolviert (1975-1979 eine Lehre als Automechaniker; 1984/1985 eine Handelsschule mit Diplom; 1988-1989 eine Kaderschule mit Diplom; 1993-1997 die höhere Fachschule für Sozialpädagogik in Luzern mit Diplom HSL FHS; 2001/2002 Curaviva Luzern: Ausbildner im Sozialbereich mit Zertifikat SVEB I FH; 2002/2003 Curaviva Luzern: Erwachsenenbildner mit Zertifikat SVEB II/FH, vgl. IV-act. 3-3/3). Am 1. September 2015 trat er eine Stelle als Sozialpädagoge in einer Wohngruppe von geistig und körperlich behinderten Menschen bei der B.________ in C.________ an (zunächst zu 80%, ab 9.7.2018 zu 70%, IV-act. 12-1/3). A.________ ist seit April 2001 geschieden (IV-act. 8) und Vater eines zwischenzeitlich erwachsenen Sohnes (________, vgl. IV-act. 6-3/9). \n B. Am 14. November 2018 ging bei der IV-Stelle Schwyz ein ausgefülltes \"Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung\" ein. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden mit \"Anpassungsstörung, depressives Syndrom\" umschrieben; als Beginn der Arbeitsunfähigkeit wurde der 16. August 2018 bezeichnet (vgl. IV-act. 1-1/3). Am 4. Dezember 2018 fand das IV-Erstgespräch statt (IV-act. 4). Am 15. Januar 2019 (= Eingangsdatum) folgte die IV-Anmeldung zum Bezug von Leistungen (IV-act. 6). \n C. Nach Abklärungen kündigte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 26. April 2019 an, es sei vorgesehen, das Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 25). Nachdem sich A.________ dazu nicht geäussert hatte, verfügte die IV-Stelle am 11. Juni 2019, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde (IV-act. 27). \n D. Dagegen reichte A.________ rechtzeitig am 11. Juli 2019 (= Datum der Postaufgabe) beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein mit dem folgenden Rechtsbegehren: \n Aufgrund meiner anhaltenden Arbeitsunfähigkeit beantrage ich Unterstützung durch die IV im Rahmen von Eingliederungsmassnahmen bzw. Massnahmen zur beruflichen Integration. \n E. Mit Vernehmlassung vom 11. September 2019 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Nach Zustellung dieser Stellungnahme der IV-Stelle hat sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen lassen. \n \n Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: \n 1. Streitig ist ein Anspruch auf berufliche Massnahmen. Nach
Erwägungen (1 Absätze)
E. 1 Streitig ist ein Anspruch auf berufliche Massnahmen. Nach
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 15.10.2019 I 2019 54
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\n \n \n \n \n \n \n \n I 2019 54 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Entscheid vom 15. Oktober 2019 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Besetzung \n lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident \n \n \n \n Dr.med. Bernhard Zumsteg, Richter Dr.med. Pierre Lichtenhahn, Richter \n \n \n \n MLaw Joëlle Sigrist, Gerichtsschreiberin \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Parteien \n A.________, \n Beschwerdeführer, \n \n \n \n gegen \n \n \n \n IV-Stelle Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz, \n Vorinstanz, \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Gegenstand \n Invalidenversicherung (Leistungen) \n \n \n \n \n Sachverhalt: \n A. A.________ hat im Verlauf seiner beruflichen Tätigkeit verschiedene Ausbildungen absolviert (1975-1979 eine Lehre als Automechaniker; 1984/1985 eine Handelsschule mit Diplom; 1988-1989 eine Kaderschule mit Diplom; 1993-1997 die höhere Fachschule für Sozialpädagogik in Luzern mit Diplom HSL FHS; 2001/2002 Curaviva Luzern: Ausbildner im Sozialbereich mit Zertifikat SVEB I FH; 2002/2003 Curaviva Luzern: Erwachsenenbildner mit Zertifikat SVEB II/FH, vgl. IV-act. 3-3/3). Am 1. September 2015 trat er eine Stelle als Sozialpädagoge in einer Wohngruppe von geistig und körperlich behinderten Menschen bei der B.________ in C.________ an (zunächst zu 80%, ab 9.7.2018 zu 70%, IV-act. 12-1/3). A.________ ist seit April 2001 geschieden (IV-act. 8) und Vater eines zwischenzeitlich erwachsenen Sohnes (________, vgl. IV-act. 6-3/9). \n B. Am 14. November 2018 ging bei der IV-Stelle Schwyz ein ausgefülltes \"Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung\" ein. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden mit \"Anpassungsstörung, depressives Syndrom\" umschrieben; als Beginn der Arbeitsunfähigkeit wurde der 16. August 2018 bezeichnet (vgl. IV-act. 1-1/3). Am 4. Dezember 2018 fand das IV-Erstgespräch statt (IV-act. 4). Am 15. Januar 2019 (= Eingangsdatum) folgte die IV-Anmeldung zum Bezug von Leistungen (IV-act. 6). \n C. Nach Abklärungen kündigte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 26. April 2019 an, es sei vorgesehen, das Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 25). Nachdem sich A.________ dazu nicht geäussert hatte, verfügte die IV-Stelle am 11. Juni 2019, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde (IV-act. 27). \n D. Dagegen reichte A.________ rechtzeitig am 11. Juli 2019 (= Datum der Postaufgabe) beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein mit dem folgenden Rechtsbegehren: \n Aufgrund meiner anhaltenden Arbeitsunfähigkeit beantrage ich Unterstützung durch die IV im Rahmen von Eingliederungsmassnahmen bzw. Massnahmen zur beruflichen Integration. \n E. Mit Vernehmlassung vom 11. September 2019 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Nach Zustellung dieser Stellungnahme der IV-Stelle hat sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen lassen. \n \n Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: \n 1. Streitig ist ein Anspruch auf berufliche Massnahmen. Nach