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III 2020 103

Sz Verwaltungsgericht · 2020-11-23 · Deutsch SZ

Öffentliches Beschaffungsrecht (Vergabe Winterdienstleistungen auf Kantonsstrasse 2020-2030; Los 14 Schwyz - Muotathal; Zuschlagsverfügung) | Öffentliches Beschaffungsrecht

Sachverhalt

\n A. Im Amtsblatt Nr. ________002 und gleichentags auf der Plattform www.simap.ch hat der Kanton Schwyz, vertreten durch das Baudepartement des Kantons Schwyz, die Ausführung von Winterdienstleistungen (Schneeräumung, Glatteisbekämpfung und teilweise Schneefräsarbeiten) auf den Kantonsstrassen 2020 - 2030 im offenen Verfahren, das dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist, ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Winterdienstleistungen enthielt insgesamt 19 Lose, darunter Los________001. Die Frist zur Einreichung des Angebotes wurde auf 15. Januar 2020, 14.00 Uhr, festgesetzt. \n B. Innert Frist gingen beim Kanton drei Offerten zu Los________001 ein. \n C. Mit RRB Nr. 412/2020 vom 26. Mai 2020 Dispositiv-Ziff. 4 hat der Regierungsrat die Ausführung der Winterdienstleistungen, Los________001, an die C.________ AG, zum Offertpreis von netto Fr. (...) pro Jahr (inkl. MwSt) vergeben, mithin zu einem Preis für den Winterdienstvertrag über zehn Jahre von Fr. (...) (vgl. RRB Nr. 412/2020 vom 26.5.2020). Mit Schreiben vom 27. Mai 2020 eröffnete das Tiefbauamt des Kantons Schwyz den Offerenten den Vergabebeschluss mit der Begründung (Bf-act. 2): \n Im Sinne von § 31 Abs. 1 VIVöB erfolgte die Vergabe an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien (vgl. Besondere Bestimmungen Kapitel 2.3.2). Ausschlaggebend für die Vergabe waren die sehr gute Qualität der Fahrzeuge, Geräte und Garagierung sowie das Kriterium Erfahrung/Referenz. \n D. Am 8. Juni 2020 lässt die A.________ AG gegen den Vergabeentscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz fristgerecht Beschwerde erheben mit den Anträgen: \n 1. Hauptanträge \n 1.1. Die angefochtene Zuschlagsverfügung des Kantons Schwyz sei aufzuheben und die Vergabe Winterdienstleistungen auf Kantonsstrasse 2020-2030 SLG / 17205 Los________001 habe an die Beschwerdeführerin gemäss ihrer seinerzeitigen Eingabe zu erfolgen. \n 1.2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung […] zurückzuweisen. \n 1.3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin, evt. zulasten der Vorinstanz. \n 2. Prozessanträge \n 2.1. Der vorliegenden Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei die aufschiebende Wirkung im Sinne von

Erwägungen (1 Absätze)

E. 15 Januar 2020, 14.00 Uhr, festgesetzt. \n B. Innert Frist gingen beim Kanton drei Offerten zu Los________001 ein. \n C. Mit RRB Nr. 412/2020 vom 26. Mai 2020 Dispositiv-Ziff. 4 hat der Regierungsrat die Ausführung der Winterdienstleistungen, Los________001, an die C.________ AG, zum Offertpreis von netto Fr. (...) pro Jahr (inkl. MwSt) vergeben, mithin zu einem Preis für den Winterdienstvertrag über zehn Jahre von Fr. (...) (vgl. RRB Nr. 412/2020 vom 26.5.2020). Mit Schreiben vom 27. Mai 2020 eröffnete das Tiefbauamt des Kantons Schwyz den Offerenten den Vergabebeschluss mit der Begründung (Bf-act. 2): \n Im Sinne von § 31 Abs. 1 VIVöB erfolgte die Vergabe an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien (vgl. Besondere Bestimmungen Kapitel 2.3.2). Ausschlaggebend für die Vergabe waren die sehr gute Qualität der Fahrzeuge, Geräte und Garagierung sowie das Kriterium Erfahrung/Referenz. \n D. Am 8. Juni 2020 lässt die A.________ AG gegen den Vergabeentscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz fristgerecht Beschwerde erheben mit den Anträgen: \n 1. Hauptanträge \n 1.1. Die angefochtene Zuschlagsverfügung des Kantons Schwyz sei aufzuheben und die Vergabe Winterdienstleistungen auf Kantonsstrasse 2020-2030 SLG / 17205 Los________001 habe an die Beschwerdeführerin gemäss ihrer seinerzeitigen Eingabe zu erfolgen. \n 1.2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung […] zurückzuweisen. \n 1.3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin, evt. zulasten der Vorinstanz. \n 2. Prozessanträge \n 2.1. Der vorliegenden Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei die aufschiebende Wirkung im Sinne von

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Schwyz Verwaltungsgericht 3. Kammer 23.11.2020 III 2020 103 Schwytz Verwaltungsgericht 3. Kammer 23.11.2020 III 2020 103 Svitto Verwaltungsgericht 3. Kammer 23.11.2020 III 2020 103

Öffentliches Beschaffungsrecht (Vergabe Winterdienstleistungen auf Kantonsstrasse 2020-2030; Los 14 Schwyz - Muotathal; Zuschlagsverfügung) | Öffentliches Beschaffungsrecht

\n \n \n \n \n \n \n \n III 2020 103 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Entscheid vom 23. November 2020 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Besetzung \n Dr.iur. Vital Zehnder, Vizepräsident \n \n \n \n lic.iur. Karl Gasser, Richter Irene Thalmann, Richterin \n \n \n \n lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Parteien \n A.________ AG, \n Beschwerdeführerin, \n vertreten durch Rechtsanwalt B.________ \n \n \n \n gegen \n \n \n \n Regierungsrat des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9, \n Postfach 1260, 6431 Schwyz, \n Vorinstanz, \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Gegenstand \n Öffentliches Beschaffungsrecht (Vergabe Winterdienstleistungen auf Kantonsstrasse 2020-2030; Los________001; Zuschlagsverfügung) \n \n \n \n \n Sachverhalt: \n A. Im Amtsblatt Nr. ________002 und gleichentags auf der Plattform www.simap.ch hat der Kanton Schwyz, vertreten durch das Baudepartement des Kantons Schwyz, die Ausführung von Winterdienstleistungen (Schneeräumung, Glatteisbekämpfung und teilweise Schneefräsarbeiten) auf den Kantonsstrassen 2020 - 2030 im offenen Verfahren, das dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist, ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Winterdienstleistungen enthielt insgesamt 19 Lose, darunter Los________001. Die Frist zur Einreichung des Angebotes wurde auf 15. Januar 2020, 14.00 Uhr, festgesetzt. \n B. Innert Frist gingen beim Kanton drei Offerten zu Los________001 ein. \n C. Mit RRB Nr. 412/2020 vom 26. Mai 2020 Dispositiv-Ziff. 4 hat der Regierungsrat die Ausführung der Winterdienstleistungen, Los________001, an die C.________ AG, zum Offertpreis von netto Fr. (...) pro Jahr (inkl. MwSt) vergeben, mithin zu einem Preis für den Winterdienstvertrag über zehn Jahre von Fr. (...) (vgl. RRB Nr. 412/2020 vom 26.5.2020). Mit Schreiben vom 27. Mai 2020 eröffnete das Tiefbauamt des Kantons Schwyz den Offerenten den Vergabebeschluss mit der Begründung (Bf-act. 2): \n Im Sinne von § 31 Abs. 1 VIVöB erfolgte die Vergabe an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien (vgl. Besondere Bestimmungen Kapitel 2.3.2). Ausschlaggebend für die Vergabe waren die sehr gute Qualität der Fahrzeuge, Geräte und Garagierung sowie das Kriterium Erfahrung/Referenz. \n D. Am 8. Juni 2020 lässt die A.________ AG gegen den Vergabeentscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz fristgerecht Beschwerde erheben mit den Anträgen: \n 1. Hauptanträge \n 1.1. Die angefochtene Zuschlagsverfügung des Kantons Schwyz sei aufzuheben und die Vergabe Winterdienstleistungen auf Kantonsstrasse 2020-2030 SLG / 17205 Los________001 habe an die Beschwerdeführerin gemäss ihrer seinerzeitigen Eingabe zu erfolgen. \n 1.2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung […] zurückzuweisen. \n 1.3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin, evt. zulasten der Vorinstanz. \n 2. Prozessanträge \n 2.1. Der vorliegenden Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei die aufschiebende Wirkung im Sinne von