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III 2019 104

Sz Verwaltungsgericht · 2019-07-25 · Deutsch SZ

Strassenverkehrsrecht (Entzug des Führerausweises) | Strassenverkehrsrecht

Sachverhalt

\n A. Am 23. April 2019 hat das kantonale Verkehrsamt gegenüber A.________ (geb. ________1966) was folgt verfügt (vgl. Vi-act. 9): \n 1. Gestützt auf den Bericht vom 19.03.2019 vom Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin, Kurvenstrasse 31, 8006 Zürich, kann Ihre Fahreignung zum jetzigen Zeitpunkt positiv beurteilt werden. Sie haben sich jedoch konsequent an folgende Auflagen zu halten: \n - Einhaltung einer Cannabisabstinenz gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise; \n - Regelmässige Besprechung bei einer Fachperson für Suchtprobleme (Fachstelle für Suchtprobleme, Psychiater oder Psychologe); \n - Nachweis einer Cannabisabstinenz durch 1 Urinprobenkontrolle pro Monat auf Cannabis gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise; \n - Auf den Konsum von CBD-haltigen Produkten ist zu verzichten; \n - Einreichen eines ärztlichen Zeugnisses (Fahreignung und Cannabis) sowie ein Bericht über die Begleitgespräche an unsere Amtsstelle im September 2019. \n Das weitere Vorgehen wird anhand der eingereichten Zeugnisse bestimmt. \n 2. Die Verfahrenskosten betragen Fr. 200.00 und sind bis zum Termin gemäss beiliegender Rechnung zu bezahlen. (…). \n 3. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen (

Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Gestützt auf den Bericht vom 19.03.2019 vom Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin, Kurvenstrasse 31, 8006 Zürich, kann Ihre Fahreignung zum jetzigen Zeitpunkt positiv beurteilt werden. Sie haben sich jedoch konsequent an folgende Auflagen zu halten: \n - Einhaltung einer Cannabisabstinenz gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise; \n - Regelmässige Besprechung bei einer Fachperson für Suchtprobleme (Fachstelle für Suchtprobleme, Psychiater oder Psychologe); \n - Nachweis einer Cannabisabstinenz durch 1 Urinprobenkontrolle pro Monat auf Cannabis gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise; \n - Auf den Konsum von CBD-haltigen Produkten ist zu verzichten; \n - Einreichen eines ärztlichen Zeugnisses (Fahreignung und Cannabis) sowie ein Bericht über die Begleitgespräche an unsere Amtsstelle im September 2019. \n Das weitere Vorgehen wird anhand der eingereichten Zeugnisse bestimmt. \n

E. 2 Die Verfahrenskosten betragen Fr. 200.00 und sind bis zum Termin gemäss beiliegender Rechnung zu bezahlen. (…). \n

E. 3 Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen (

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Schwyz Verwaltungsgericht 3. Kammer 25.07.2019 III 2019 104 Schwytz Verwaltungsgericht 3. Kammer 25.07.2019 III 2019 104 Svitto Verwaltungsgericht 3. Kammer 25.07.2019 III 2019 104

Strassenverkehrsrecht (Entzug des Führerausweises) | Strassenverkehrsrecht

\n \n \n \n \n \n \n \n III 2019 104 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Entscheid vom 25. Juli 2019 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Besetzung \n lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident \n \n \n \n Ruth Mikšovic-Waldis, Richterin Monica Huber-Landolt, Richterin \n \n \n \n MLaw Manuel Gamma, Gerichtsschreiber \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Parteien \n A.________, \n Beschwerdeführer, \n \n \n \n gegen \n \n \n \n Verkehrsamt, Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz, \n Vorinstanz, \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Gegenstand \n Strassenverkehrsrecht (Entzug des Führerausweises) \n \n \n \n \n Sachverhalt: \n A. Am 23. April 2019 hat das kantonale Verkehrsamt gegenüber A.________ (geb. ________1966) was folgt verfügt (vgl. Vi-act. 9): \n 1. Gestützt auf den Bericht vom 19.03.2019 vom Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin, Kurvenstrasse 31, 8006 Zürich, kann Ihre Fahreignung zum jetzigen Zeitpunkt positiv beurteilt werden. Sie haben sich jedoch konsequent an folgende Auflagen zu halten: \n - Einhaltung einer Cannabisabstinenz gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise; \n - Regelmässige Besprechung bei einer Fachperson für Suchtprobleme (Fachstelle für Suchtprobleme, Psychiater oder Psychologe); \n - Nachweis einer Cannabisabstinenz durch 1 Urinprobenkontrolle pro Monat auf Cannabis gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise; \n - Auf den Konsum von CBD-haltigen Produkten ist zu verzichten; \n - Einreichen eines ärztlichen Zeugnisses (Fahreignung und Cannabis) sowie ein Bericht über die Begleitgespräche an unsere Amtsstelle im September 2019. \n Das weitere Vorgehen wird anhand der eingereichten Zeugnisse bestimmt. \n 2. Die Verfahrenskosten betragen Fr. 200.00 und sind bis zum Termin gemäss beiliegender Rechnung zu bezahlen. (…). \n 3. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen (