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III 2024 19

Zivilrecht (konkursamtliche Liquidation einer Erbschaft)

Sz Verwaltungsgericht · 2024-05-29 · Deutsch SZ
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Zivilrecht (konkursamtliche Liquidation einer Erbschaft) | Verschiedenes

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2024 19Entscheid vom 29. Mai 2024Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentMonica Huber-Landolt, RichterinIrene Thalmann, Richterinlic.iur. Josef Mathis, GerichtsschreiberParteienBezirksrat March,Bahnhofplatz 3, Postfach 149,8853 Lachen,Beschwerdeführer,gegenErbschaftsamt March, Bahnhofplatz 3, Postfach 245, 8853 Lachen,Bezirksrat March,Bahnhofplatz 3, Postfach 149, 8853 Lachen,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,A.________,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,GegenstandZivilrecht (konkursamtliche Liquidation einer Erbschaft)Sachverhalt:Am 7. April 2022 verstarb C.________. Das Erbschaftsamt March ersuchte mit Schreiben vom 25. April 2022 die Ehegattin des Verstorbenen, A.________, um Einreichung der Steuerinventarisation. Am 2. Juni 2022 kam sie dieser Aufforderung nach. Am 4. November 2022 liess A.________ um Zustellung einer Erbbescheinigung ersuchen. Am 30. November 2022 liess sie dem Erbschaftsamt March mitteilen, gemäss beiliegendem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes Höfe würden zwei Verlustscheine in Höhe von gesamthaft Fr.245'729.15 vorliegen. Damit sei die Überschuldung amtlich festgestellt. Gestützt darauf gelte die erbrechtliche Ausschlagungsvermutung und sie sei nicht Erbin, weshalb das Erbschaftsamt March beim Konkursrichter des Bezirksgerichts March den Antrag um Anordnung der konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft stellen solle (Vi-act. II.-02, in Beilagen Erbschaftsamt).Am 9. Februar 2023 verfügte das Erbschaftsamt March (Vi-act. II.-02, in Beilagen Erbschaftsamt):1.Es wird kein Antrag um Anordnung der konkursamtlichen Liquidation gemäss

III 2024 19

Entscheid vom 29. Mai 2024

Besetzung

lic.iur. Achilles Humbel, Präsident

Monica Huber-Landolt, RichterinIrene Thalmann, Richterin

lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber

Parteien

Bezirksrat March,Bahnhofplatz 3, Postfach 149,8853 Lachen,Beschwerdeführer,

gegen

Erbschaftsamt March, Bahnhofplatz 3, Postfach 245, 8853 Lachen,Bezirksrat March,Bahnhofplatz 3, Postfach 149, 8853 Lachen,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,A.________,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,

Erbschaftsamt March, Bahnhofplatz 3, Postfach 245, 8853 Lachen,

Bezirksrat March,Bahnhofplatz 3, Postfach 149, 8853 Lachen,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,

A.________,

Gegenstand

Zivilrecht (konkursamtliche Liquidation einer Erbschaft)

Am 7. April 2022 verstarb C.________. Das Erbschaftsamt March ersuchte mit Schreiben vom 25. April 2022 die Ehegattin des Verstorbenen, A.________, um Einreichung der Steuerinventarisation. Am 2. Juni 2022 kam sie dieser Aufforderung nach. Am 4. November 2022 liess A.________ um Zustellung einer Erbbescheinigung ersuchen. Am 30. November 2022 liess sie dem Erbschaftsamt March mitteilen, gemäss beiliegendem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes Höfe würden zwei Verlustscheine in Höhe von gesamthaft Fr.245'729.15 vorliegen. Damit sei die Überschuldung amtlich festgestellt. Gestützt darauf gelte die erbrechtliche Ausschlagungsvermutung und sie sei nicht Erbin, weshalb das Erbschaftsamt March beim Konkursrichter des Bezirksgerichts March den Antrag um Anordnung der konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft stellen solle (Vi-act. II.-02, in Beilagen Erbschaftsamt).

Am 9. Februar 2023 verfügte das Erbschaftsamt March (Vi-act. II.-02, in Beilagen Erbschaftsamt):