opencaselaw.ch

III 2019 77

Planungs- und Baurecht (Weiterführung und Erweiterung einer Deponie)

Sz Verwaltungsgericht · 2019-10-24 · Deutsch SZ
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

Planungs- und Baurecht (Weiterführung und Erweiterung einer Deponie) | Planungs- und Baurecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2019 77Entscheid vom 24. Oktober 2019Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentRuth Mikšovic-Waldis, RichterinDr.oec. Andreas Risi, RichterMLaw Joëlle Sigrist, GerichtsschreiberinParteienA.________,B.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. C.________,gegenBezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,D.________ AG,Beschwerdegegnerin,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Weiterführung und Erweiterung einerDeponie)Sachverhalt:A.Mit Beschluss (BRB) Nr. 666 vom 30. November 2006 erteilte der Bezirksrat Einsiedeln der D.________ AG die Bewilligung für den Betrieb der Deponie E.________ im Bereich der Grundstücke KTN 001, KTN 002 und KTN 003 in F.________ für die Dauer von zehn Jahren unter Bedingungen und Auflagen. Der Beginn der Rekultivierung wurde auf das Frühjahr 2018 vorgesehen.Am 10. bzw. 28. April 2017 reichte die D.________ AG bei der Bau- und Umweltbehörde des Bezirks Einsiedeln das Gesuch um Weiterbetrieb bzw. Erweiterung der Deponie E.________ ein. Dieses Gesuch wurde im Amtsblatt Nr. xy publiziert und öffentlich aufgelegt. Neben anderen erhoben auch A.________ sowie B.________ Einsprache.Mit Gesamtentscheid vom 1. März 2018 erteilte das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) die kantonale Baubewilligung für das Baugesuch B2017-0555 der D.________ AG im Sinne der Erwägungen und unter Auflagen und Nebenbestimmungen der zuständigen Stellen (Disp.-Ziff. 1). Die Einsprachen wurden aus kantonaler Sicht abgewiesen (Disp.-Ziff. 2). Mit Beschluss Nr. 50 vom 30. April 2018 erteilte die Bau- und Umweltbehörde des Bezirks Einsiedeln unter Eröffnung des Gesamtentscheides des ARE vom 1. März 2018 die Baubewilligung wie folgt:1.(Abweisung von Dritteinsprachen).2.Die Einsprachen der Einsprecher 1 [B.________], 3, 4 [A.________] und 5 werden insofern im Sinne der Erwägungen gutgeheissen, als dass die Schulwegsicherung zu verbessern ist; ansonsten werden die Einsprachen im Sinne der Erwägungen abgewiesen.Die Einspracheverfahrenskosten werden zu je vier Fünftel (Fr. 400.00) den Einsprechern 1, 3, 4 und 5 auferlegt (…).3.Die nachgesuchte Baubewilligung wird gestützt auf

III 2019 77

Entscheid vom 24. Oktober 2019

Besetzung

lic.iur. Achilles Humbel, Präsident

Ruth Mikšovic-Waldis, RichterinDr.oec. Andreas Risi, Richter

MLaw Joëlle Sigrist, Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________,B.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. C.________,

A.________,

B.________,

gegen

Bezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,D.________ AG,Beschwerdegegnerin,

Bezirksrat Einsiedeln,Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln,

Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,

D.________ AG,Beschwerdegegnerin,

Gegenstand

Planungs- und Baurecht (Weiterführung und Erweiterung einerDeponie)