Volltext (verifizierbarer Originaltext)
II 2024 113Entscheid vom 20. Oktober 2025BesetzungDr.iur. Jeremias Fellmann, VizepräsidentDr.oec. Andreas Risi, RichterDr.iur. Frank Lampert, RichterMLaw Mirjam Grbac, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch B.________,gegenKantonale Steuerkommission / Kantonale Verwaltung fürdie direkte Bundessteuer,Bahnhofstrasse 15, Postfach 1232, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandGewinn- und Kapitalsteuer (Veranlagungsverfügung 2021)Sachverhalt:A.Die A.________ AG (nachstehend: die Steuerpflichtige oder Beschwerdeführerin) wurde im Jahr 2015 mit Sitz in C.________ in der Gemeinde D.________ durch Übernahme des Geschäfts der Einzelfirma A.________, Garage, und Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gegründet. A.________ von und in D.________ ist, gemäss Handelsregister, Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift und hält, gemäss Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2021, 100% des Aktienkapitals. Die Steuerpflichtige bezweckt insbesondere den Betrieb einer Autogarage. Den operativen Betrieb hat die Steuerpflichtige, nach eigenen Angaben, im Geschäftsjahr 2021 eingestellt (Vi-act. A 58). Eine Anmeldung zur Auflösung und Löschung im Handelsregister ist bisher, gemäss Handelsregister, nicht erfolgt (vgl. Zefix).B.Am 6. Oktober 2022 reichte die Steuerpflichtige ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 ein (Vi-act. A 73 ff.). In der beigelegten Jahresrechnung wurde ein Jahresgewinn von Fr. 254'325.12 und ein Eigenkapital Fr. 1'067'860.20 ausgewiesen (Vi-act. A 88 ff.). Zur Behandlung der Steuererklärung verlangte die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 diverse Kontoblätter, eine "Inventarliste der Vorräte zum Zeitpunkt Verkauf Ersatzteillager\
II 2024 113
Entscheid vom 20. Oktober 2025
Besetzung
Dr.iur. Jeremias Fellmann, Vizepräsident
Dr.oec. Andreas Risi, RichterDr.iur. Frank Lampert, Richter
MLaw Mirjam Grbac, a.o. Gerichtsschreiberin
Parteien
A.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch B.________,
gegen
Kantonale Steuerkommission / Kantonale Verwaltung fürdie direkte Bundessteuer,Bahnhofstrasse 15, Postfach 1232, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,
Gegenstand
Gewinn- und Kapitalsteuer (Veranlagungsverfügung 2021)