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I 2026 32

Unfallversicherung (Berufskrankheit)

Sz Verwaltungsgericht · 2026-08-12 · Deutsch SZ
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I 2026 32Entscheid vom 12. August 2026BesetzungDr.iur. Vital Zehnder, PräsidentDr.med. Pierre Lichtenhahn, RichterDr.med. Claudio Letta, RichterMLaw Valentine Metzger-Otthoffer, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________Beschwerdeführer,gegenSuva,Rechtsabteilung, Fluhmattstrasse 1, Postfach, 6002 Luzern,Vorinstanz,GegenstandUnfallversicherung (Berufskrankheit)Sachverhalt:A.________ (Jg. 19__, aus B.________, Polen) schloss am 27. März 2025 mit der C.________ AG einen Rahmenarbeitsvertrag für temporäre Mitarbeiter ab (Vi-act. 37) und am 3. April 2025 einen Einsatzvertrag als Hilfsarbeiter 'Allrounder, Garten' für die Einsatzfirma D.________ AG für einen Temporäreinsatz ab dem 7. April 2025 bis 6. Juli 2025, maximal 3 Monate (Vi-act. 40; vgl. aber auch Vi-act. 4, 41). Der Beschwerdeführer war dadurch bei der Suva gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Anstellung wurde am 9. April 2025 mündlich und mit schriftlicher Bestätigung vom 10. April 2025 per 11. April 2025 gekündigt (Vi-act. 43). Insgesamt arbeitete A.________ aufgrund des Einsatzvertrages an drei Arbeitstagen während je 9.75 h (Vi-act. 3).Mit Schadenmeldung vom 8. Juli 2025 wurde der Suva folgender Schadenfall, der sich am 10. April 2025 ereignet habe, gemeldet (Vi-act. 1):Ein ehemaliger Mitarbeitender, Herr A.________, hat nach Ende seines Arbeitsverhältnisses eine Erkrankung (Neurodermitis / psychische Beschwerden) als mögliche Berufskrankheit gemeldet. Es liegen angeblich Atteste aus der Schweiz und Polen sowie Fotos der Unterkunft und Zeugenaussagen vor, die einen Zusammenhang mit den Arbeits- und Wohnbedingungen geltend machen. Wir melden diesen Fall gemäss

I 2026 32

Entscheid vom 12. August 2026

Besetzung

Dr.iur. Vital Zehnder, Präsident

Dr.med. Pierre Lichtenhahn, RichterDr.med. Claudio Letta, Richter

MLaw Valentine Metzger-Otthoffer, a.o. Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________Beschwerdeführer,

gegen

Suva,Rechtsabteilung, Fluhmattstrasse 1, Postfach, 6002 Luzern,Vorinstanz,

Gegenstand

Unfallversicherung (Berufskrankheit)

A.________ (Jg. 19__, aus B.________, Polen) schloss am 27. März 2025 mit der C.________ AG einen Rahmenarbeitsvertrag für temporäre Mitarbeiter ab (Vi-act. 37) und am 3. April 2025 einen Einsatzvertrag als Hilfsarbeiter 'Allrounder, Garten' für die Einsatzfirma D.________ AG für einen Temporäreinsatz ab dem 7. April 2025 bis 6. Juli 2025, maximal 3 Monate (Vi-act. 40; vgl. aber auch Vi-act. 4, 41). Der Beschwerdeführer war dadurch bei der Suva gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Anstellung wurde am 9. April 2025 mündlich und mit schriftlicher Bestätigung vom 10. April 2025 per 11. April 2025 gekündigt (Vi-act. 43). Insgesamt arbeitete A.________ aufgrund des Einsatzvertrages an drei Arbeitstagen während je 9.75 h (Vi-act. 3).

Mit Schadenmeldung vom 8. Juli 2025 wurde der Suva folgender Schadenfall, der sich am 10. April 2025 ereignet habe, gemeldet (Vi-act. 1):