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I 2022 57

Invalidenversicherung (Rückforderung IV-Taggeld)

Sz Verwaltungsgericht · 2022-11-22 · Deutsch SZ
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

I 2022 57Entscheid vom 22. November 2022Besetzunglic.iur. Gion Tomaschett, VizepräsidentDr.med. Bernhard Zumsteg, RichterDr.med. Urs Gössi, RichterMLaw Oxana Straub, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________gegenIV-Stelle Schwyz,Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,Vorinstanz,GegenstandInvalidenversicherung (Rückforderung IV-Taggeld)Sachverhalt:A.A.________ (geb. 1982) hat eine Lehre als Landschaftsgärtner absolviert und anschliessend verschiedene Erwerbstätigkeiten ausgeübt, u.a. als Kanalreiniger und Lastwagenchauffeur (siehe die Auflistung in IV-act. 17-5/19). Am 27. März 2017 erlitt er einen Arbeitsunfall mit kompletter Zerstörung des linken Ellenbogengelenkes (mit später schrittweiser Rekonstruktion, IV-act. 12-1/2; er war von einem LKW angefahren worden, IV-act. 36-1/3). Er unterzeichnete am 25. September 2017 eine Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen; seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen umschrieb er wie folgt: "Oberarm gebrochen, Ellenbogen 3-fach und Elle 1-fach gebrochen links" (IV-act. 1-6/8).Mit Vorbescheid vom 13. Dezember 2017 erklärte die IV-Stelle, das Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 9). Mit Verfügung vom 9. Februar 2018 wurde dieses Ergebnis bestätigt (IV-act. 10). Nach einem Rückfall vom 22. November 2018 konnte A.________ die frühere Tätigkeit nicht mehr aufnehmen, worauf das Arbeitsverhältnis per 31. Dezember 2018 beendet wurde (IV-act. 17-1/19 unten).B.Eine berufliche Standortbestimmung in der Rehaklinik B.________ ergab mit Bericht vom 13. Februar 2019, dass ein Eingliederungspotential vorliege (IV-act. 17). Die IV-Stelle gewährte Berufsberatung und klärte Eingliederungsmöglich­keiten ab (IV-act. 23). Am 12. Juli 2019 teilte die IV-Stelle mit, dass die Kosten für eine Ausbildung mit Handelsdiplom an der HSO Wirtschaftsschule in C.________ (Fr. 7'580.--) übernommen werden (IV-act. 28). Ausserdem übernahm die IV-Stelle die Kosten für Beratung und Unterstützung bei der Praktikumssuche (IV-act. 30). Mit Verfügung vom 17. Juli 2019 gewährte die IV-Stelle ein Taggeld pro Eingliederungstag von Fr. 177.70 (ab 12.8.2019, IV-act. 31). Deswegen stellte die Suva die UVG-Taggeldleistungen per 11.8.2019 ein (IV-act. 35).C.Am 16. Oktober 2019 erklärte die IV-Stelle, die Kurskosten für eine Vorbereitungsmassnahme bei einer Immobilienfirma zu übernehmen (zuzüglich Reisekosten und Zehrgeld, IV-act. 37, 40). Gemäss Mitteilung vom 20. Januar 2020 wurde die Handelsdiplom-Ausbildung durch ein Praktikum abgelöst (IV-act. 42). Am 20. Februar 2020 erteilte die IV-Stelle Kostengutsprache für einen branchenspezifischen PC-Programmkurs (IV-act. 45). Eine zusätzliche Kostengutsprache folgte am 7. Juli 2020 u.a. für einen Bauleitervorbereitungskurs (IV-act. 47).Mit Verfügung vom 9. Juli 2020 wurde ein Taggeld-Anspruch für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 anerkannt (IV-act. 50).D.Am 29. Juni 2021 unterzeichnete A.________ einen Praktikumsvertrag mit der D.________ (im Hinblick auf eine Ausbildung als Bauleiter Hochbau) für den Zeitraum vom 9. August 2021 bis 31. Juli 2022 (mit einem Praktikumslohn von monatlich Fr. 1'300.--, IV-act. 58).Am 21. Juli 2021 erteilte die IV-Stelle Kostengutsprache für die Umschulung zum Bauleiter HFP (Total Kurskosten von Fr. 11'680.--, IV-act. 60). Es folgte eine Taggeldverfügung vom 30. August 2021 für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis 11. August 2021 (à Fr. 177.70, IV-act. 66).E.Am 27. Juni 2022 unterzeichnete A.________ mit der Firma E.________ einen Arbeitsvertrag als Bauführer zu 80% (mit Arbeitsbeginn ab 15.8.2022,13 x Fr. 6'000.--, vgl. IV-act. 72). Diese Tätigkeit wird von der IV-Stelle als Fortsetzung der Umschulung betrachtet (mit neuer Taggeldberechnung, ohne Abgeltung von Reisekosten/ Verpflegung, IV-act. 73). Mit Verfügung vom 16. September 2022 hat die IV-Stelle das IV-Taggeld für den Zeitraum vom 15. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022 auf je Fr. 4.45 reduziert (IV-act. 74). Zudem hat sie den bisherigen Taggeldanspruch überprüft und mit Verfügung vom 21. September 2022 festgehalten, dass vom 9. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 zu hohe Taggeldleistungen gewährt wurden bzw. insgesamt ein Betrag von Fr. 3'018.60 zu viel ausbezahlt worden sei, welcher zurückzuerstatten sei. Die rückwirkend vorgenommene Korrektur der IV-Taggelder wurde damit begründet, dass während des Praktikums vom 9. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 versehentlich der Praktikumslohn nicht einberechnet worden sei (IV-act. 78-2/3 unten).F.Gegen diese Rückforderung von Fr. 3'018.60 hat A.________ rechtzeitig am 1. Oktober 2022 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung der Rückforderungsverfügung.Mit Vernehmlassung vom 31. Oktober 2022 beantragt die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Innert der angesetzten Frist liess sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen.Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:1.1Nach

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Entscheid vom 22. November 2022

Besetzung

lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident

Dr.med. Bernhard Zumsteg, RichterDr.med. Urs Gössi, Richter

MLaw Oxana Straub, a.o. Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________

gegen

IV-Stelle Schwyz,Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,Vorinstanz,

Gegenstand

Invalidenversicherung (Rückforderung IV-Taggeld)