Invalidenversicherung (Leistungen / Begehren um ärztliche Untersuchung) | Invalidenversicherung
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
I 2018 67Entscheid vom 12. Oktober 2018Besetzunglic.iur. Gion Tomaschett, VizepräsidentDr.med. Bernhard Zumsteg, RichterDr.iur. Vital Zehnder, RichterMLaw Darinka Balzarini, a.o. GerichtsschreiberinParteienB.________,Beschwerdeführer,gegenIV-Stelle Schwyz,Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,Vorinstanz,GegenstandInvalidenversicherung (Leistungen / Begehren um ärztlicheUntersuchung)Sachverhalt:B.________ (geb. 13.8.1961) hat nach der obligatorischen Schulzeit von April 1977 bis April 1981 eine Ausbildung als Radio-/TV-Techniker absolviert (IV-act.6-5/8). In der Folge arbeitete er für verschiedene Arbeitgeber und zeitweise war er selbständigerwerbend (IV-act. 10). Vom 1. Juni 2013 bis 30. September 2014 war er für A.________ im telefonischen Inserateverkauf erwerbstätig (IV-act. 1-2/4 i.V.m. 4-2/5). Seit dem 25. Mai 2016 übt er eine Teilzeitbeschäftigung auf Abruf für die Sicherheitsdienstfirma S.________ aus (v.a. im Verkehrsdienst, IV-act. 15). Zudem wird er von der kommunalen Fürsorgebehörde unterstützt (IV-act. 31).Am 20. April 2016 war bei der IV-Stelle Schwyz eine Anmeldung für eine Früherfassung eingegangen, welche mit Rückenbeschwerden begründet wurde (IV-act. 1). Nach einem Erstgespräch vom 17. Mai 2016 erfolgte am 2. Juni 2016 die Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen (IV-act. 6).Nach diversen Abklärungen, welche sich u.a. wegen einer pulmologischen Zusatzabklärung sowie einer Knieoperation verzögerten (IV-act. 31-2f./5), teilte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 1. März 2018 mit, es sei vorgesehen, dass Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 32). Dagegen opponierte B.________ in einer Eingabe vom 10. April 2018 (IV-act. 33).Mit Verfügung vom 19. Juni 2018 hielt die IV-Stelle daran fest, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde (IV-act. 35).Gegen diese Verfügung reichte B.________ (unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes nach
I 2018 67
Entscheid vom 12. Oktober 2018
Besetzung
lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident
Dr.med. Bernhard Zumsteg, RichterDr.iur. Vital Zehnder, Richter
MLaw Darinka Balzarini, a.o. Gerichtsschreiberin
Parteien
B.________,Beschwerdeführer,
gegen
IV-Stelle Schwyz,Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,Vorinstanz,
Gegenstand
Invalidenversicherung (Leistungen / Begehren um ärztlicheUntersuchung)
B.________ (geb. 13.8.1961) hat nach der obligatorischen Schulzeit von April 1977 bis April 1981 eine Ausbildung als Radio-/TV-Techniker absolviert (IV-act.6-5/8). In der Folge arbeitete er für verschiedene Arbeitgeber und zeitweise war er selbständigerwerbend (IV-act. 10). Vom 1. Juni 2013 bis 30. September 2014 war er für A.________ im telefonischen Inserateverkauf erwerbstätig (IV-act. 1-2/4 i.V.m. 4-2/5). Seit dem 25. Mai 2016 übt er eine Teilzeitbeschäftigung auf Abruf für die Sicherheitsdienstfirma S.________ aus (v.a. im Verkehrsdienst, IV-act. 15). Zudem wird er von der kommunalen Fürsorgebehörde unterstützt (IV-act. 31).
Am 20. April 2016 war bei der IV-Stelle Schwyz eine Anmeldung für eine Früherfassung eingegangen, welche mit Rückenbeschwerden begründet wurde (IV-act. 1). Nach einem Erstgespräch vom 17. Mai 2016 erfolgte am 2. Juni 2016 die Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen (IV-act. 6).
Nach diversen Abklärungen, welche sich u.a. wegen einer pulmologischen Zusatzabklärung sowie einer Knieoperation verzögerten (IV-act. 31-2f./5), teilte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 1. März 2018 mit, es sei vorgesehen, dass Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 32). Dagegen opponierte B.________ in einer Eingabe vom 10. April 2018 (IV-act. 33).
Mit Verfügung vom 19. Juni 2018 hielt die IV-Stelle daran fest, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde (IV-act. 35).
Gegen diese Verfügung reichte B.________ (unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes nach