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Urteil vom 10. März 2026ZK1 2025 15MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Pius Schuler, Josef Reichlin,Jeannette Soro und Daniela Brüngger,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Kläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,betreffendForderung(Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 26. März 2025, ZEV 2024 11);-hat die 1. Zivilkammer,mit folgender (lediglich informativer) Kurzbegründung:-Der Kläger überwies auf ein Konto der Beklagten nach Absprache mit ihr und ihrer Schwester den Betrag von Fr. 25‘000.00.-Aufgrund dieser Absprache besteht zwischen den Parteien ein Bereicherungsansprüche ausschliessender eigenständiger Rechtsgrund für die Überweisung von Fr. 25‘000.00, unabhängig davon, ob der Betrag der Schwester der Beklagten geliehen oder geschenkt wurde.-Zwischen den Schwestern sind keine betrügerische oder offensichtlich rechtsmissbräuchliche Vorkehren auszumachen, die den Kläger zur Überweisung des Geldes veranlasst hätten;-erkannt:Die Berufung wird, soweit auf sie eingetreten wird, abgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 3’000.00 werden dem Berufungsführer auferlegt und aus dem geleisteten Vorschuss gedeckt.Wird keine Begründung verlangt (vgl. Ziffer 3 nachfolgend), reduzieren sich die Kosten auf Fr. 1’500.00 und dem Berufungsführer werden Fr. 1’500.00 aus der Kantonsgerichtskasse zurückbezahlt.Dieses Urteil wird den Parteien im Sinne von Art. 318 Abs. 2 i.V.m
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Pius Schuler, Josef Reichlin,Jeannette Soro und Daniela Brüngger,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Kläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,
betreffend
Forderung
Die Berufung wird, soweit auf sie eingetreten wird, abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 3’000.00 werden dem Berufungsführer auferlegt und aus dem geleisteten Vorschuss gedeckt.
Dieses Urteil wird den Parteien im Sinne von Art. 318 Abs. 2 i.V.m