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ZK1 2022 10

Ehescheidung

Schwyz · 2024-06-27 · Deutsch SZ
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Ehescheidung | Eherecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil vom 27. Juni 2024ZK1 2022 10MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Pius Schuler, Jörg Meister,Josef Reichlin und Jeannette Soro,Gerichtsschreiber Patrick Neidhart.In SachenA.________,Kläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin D.________,sowie1.E.________,2.F.________,beide vertreten durch Rechtsanwältin G.________,betreffendEhescheidung(Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 30. Dezember 2021, ZEO 2019 23);-hat die 1. Zivilkammer,nachdem sich ergeben:A.Die Parteien heirateten am ________ in Berdjansk (Ukraine). Ihrer Ehe entsprossen die beiden Töchter E.________ und F.________ (Vi-act. B 4). Seit dem 2. Juli 2017 leben die Parteien getrennt (Eheschutzverfahren ZES 2017 081 Vi-act. A 10 Dispositivziffer 1).B.Am 5. Juli 2019 machte der Berufungsführer beim Einzelrichter am Bezirksgericht Einsiedeln die Scheidung anhängig (Vi-act. A 1). An der Einigungsverhandlung vom 11. Oktober 2019 erklärte sich die Berufungsgegnerin mit der Scheidung einverstanden. Ein Vergleich konnte aber nicht abgeschlossen werden (Vi-act. A 2). Die Vor­instanz setzte Rechtsanwältin G.________ als Kindesvertreterin ein (Vi-act. A 10 Dispositivziffer 2), holte ein forensisch-psychologisches Gutachten bezüglich der beiden Kinder E.________ und F.________ durch Frau H.________ ein (Vi-act. A 9, A 12 und A 14), ordnete einen doppelten Schriftenwechsel an (Vi-act. D 47) und führte am 2. Juni 2021 eine Kinderanhörung (Vi-act. A 29) sowie an der Hauptverhandlung vom 8. Juni 2021 eine Parteibefragung durch (Vi-act. A 30). Mit Urteil vom 30. Dezember 2021 erkannte der Vorderrichter was folgt (angefochtenes Urteil):1.In Gutheissung der Klage wird die am .________ in Berdjansk, Ukraine, geschlossene Ehe zwischen A.________ und C.________ gestützt auf

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichter Pius Schuler, Jörg Meister,Josef Reichlin und Jeannette Soro,Gerichtsschreiber Patrick Neidhart.

In Sachen

A.________,Kläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwältin D.________,sowie1.E.________,2.F.________,beide vertreten durch Rechtsanwältin G.________,

betreffend

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