Erbteilung (Gewinnanteilsrecht und Herabsetzung) | Erbrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Urteil vom 15. März 2016ZK1 2014 55MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Walter Christen, Hannelore Räber,Pius Schuler und Jörg Meister,a.o. Gerichtsschreiberin M.A. HSG Rahel Zehnder.In SachenA.________,Beklagter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Klägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.E.________,Klägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,3.F.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,(auf Prozessteilnahme verzichtet)4.G.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,(auf Prozessteilnahme verzichtet)betreffendErbteilung (Gewinnanteilsrecht und Herabsetzung)(Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 2. Oktober 2014, BZ 2010 15);-hat die 1. Zivilkammer,nachdem sich ergeben:A.Mit Klage vom 12. März 2010 machten C.________ und E.________ den Erbteilungsprozess beim Bezirksgericht March anhängig und stellten die folgenden Rechtsbegehren (Vi-act. A/Klageschrift):1.Es sei der gesamte Nachlass der H.________ sel. festzustellen.2.Es sei der gesamte Nachlass des I.________ sel. festzustellen.3.Es sei festzustellen, dass die beiden Klägerinnen am Nachlass gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 je zu 1/10 und am Nachlass gemäss Rechtsbegehren Ziffer 2 je zu 6/15 berechtigt sind.4.Es sei der Beklagte 1 unter Androhung der Bestrafung gemäss
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Walter Christen, Hannelore Räber,Pius Schuler und Jörg Meister,a.o. Gerichtsschreiberin M.A. HSG Rahel Zehnder.
In Sachen
A.________,Beklagter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Klägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.E.________,Klägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,3.F.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,(auf Prozessteilnahme verzichtet)4.G.________,Beklagte und Berufungsgegnerin,(auf Prozessteilnahme verzichtet)
betreffend
Erbteilung (Gewinnanteilsrecht und Herabsetzung)