fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige schwere Körperverletzung | Strafgesetzbuch
Erwägungen (1 Absätze)
E. 22 vom 7. Mai 2012);
- bei diesem Ausgang die Gerichtskosten der zweiten Instanz zulasten des Staates gehen;-
Kantonsgericht Schwyz 3 verfügt:
Dispositiv
- Die Berufung wird als durch Verzicht auf Berufungserklärung erledigt abgeschrieben.
- Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 300.00 gehen zulasten des Staates.
- Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.
- Zufertigung an Rechtsanwältin B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (4/R), die Privatklägerin 4 (1/R), je unter Beilage des Beru- fungsverzichts vom 23. Februar 2023, die Staatsanwaltschaft (1/A an die
- Abteilung sowie 1/R an die Amtsleitung/zentraler Dienst), sowie an die Vorinstanz (1/A) und nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, zum Vollzug und zur Erstattung der Meldungen und an die KOST/Strafregister; die Akten werden im Verfahren STK 2023 12 re- tourniert) sowie an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 24. Februar 2023 kau
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Kantonsgericht Schwyz Verfügung vom 24. Februar 2023 STK 2023 13 Mitwirkend Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber. In Sachen Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz, Anklagebehörde und Berufungsführerin, gegen
1. A.________, Beschuldigter und Berufungsgegner, vertreten durch Rechtsanwältin B.________,
2. C.________, Privatkläger und Berufungsgegner, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
3. E.________, Privatkläger und Berufungsgegner, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
4. F.________, Privatklägerin und Berufungsgegnerin,
5. G.________, Privatklägerin und Berufungsgegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, betreffend fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige schwere Körperverletzung (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 23. November 2022, SGO 2022 11);- hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,
Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass
- die Staatsanwaltschaft gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil des Be- zirksgerichts Schwyz vom 23. November 2022 fristgerecht Berufung anmelde- te (vgl. Art. 399 Abs. 1 StPO);
- das begründete Urteil am 13. Februar 2023 an die Parteien versandt wurde;
- die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 23. Februar 2023 mitteilte, sie verzichte auf die Einreichung einer Berufungserklärung (KG-act. 3);
- somit infolge Verzichts auf Einreichung der Berufungserklärung (vgl. Art. 399 Abs. 3 StPO) die Berufung praxisgemäss nach §§ 40 Abs. 2 JG und 41 Abs. 1 JG präsidial abzuschreiben ist (vgl. Art. 386 StPO; STK 2012 22 vom 7. Mai 2012);
- bei diesem Ausgang die Gerichtskosten der zweiten Instanz zulasten des Staates gehen;-
Kantonsgericht Schwyz 3 verfügt:
1. Die Berufung wird als durch Verzicht auf Berufungserklärung erledigt abgeschrieben.
2. Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 300.00 gehen zulasten des Staates.
3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.
4. Zufertigung an Rechtsanwältin B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (4/R), die Privatklägerin 4 (1/R), je unter Beilage des Beru- fungsverzichts vom 23. Februar 2023, die Staatsanwaltschaft (1/A an die
2. Abteilung sowie 1/R an die Amtsleitung/zentraler Dienst), sowie an die Vorinstanz (1/A) und nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, zum Vollzug und zur Erstattung der Meldungen und an die KOST/Strafregister; die Akten werden im Verfahren STK 2023 12 re- tourniert) sowie an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtsvizepräsident Versand 24. Februar 2023 kau