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STK 2018 13

mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung (EGV-SZ 2019 A 4.1)

Schwyz · 2019-04-10 · Deutsch SZ
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Urteil vom 10. April 2019STK 2018 13-16MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch,a.o. Gerichtsschreiber MLaw Nicola Bucher.In Sachen1.A.________,2.B.________,3.C.________,4.D.________,Privatkläger 2-5 und Berufungsführer 1-4,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,gegen1.F.________,Beschuldigter 1 und Berufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt G.________,2.H.________,Beschuldigter 2 und Berufungsgegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt I.________,3.J.________,Privatklägerin 1 und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt K.________,4.Staatsanwaltschaft March,Postfach 162, 8853 Lachen,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin M.________,betreffendmehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung;(Berufungen gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 5. Oktober 2017, SGO 2016 10 und 11);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Am Samstag, 3. August 2013, stürzte um die Mittagszeit in P.________ die Transportkiste der von der Alp Q.________ nach R.________ hinabfahrenden Materialtransportseilbahn in das steilabfallende Gelände vor der Talstation. Das Ehepaar S.________ und T.________ fanden beim Absturz den Tod. Dessen knapp 16 Monate alte Tochter A.________ überlebte mit mittelschweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft March klagte am 7. Juli 2016 den seit wenigen Tagen angestellten Älpler, F.________ (Beschuldigter 1), sowie dessen Arbeitgeber und Eigentümer der Seilbahn, H.________ (Beschuldigter 2), separat der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung an (U-act. 9.1.09 f.).B.Das Bezirksgericht March erkannte mit Urteil vom 5. Oktober 2017:1.Der Beschuldigte 1, F.________, ist schuldig1.1der mehrfachen fahrlässigen Tötung im Sinne von

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch,a.o. Gerichtsschreiber MLaw Nicola Bucher.

In Sachen

1.A.________,2.B.________,3.C.________,4.D.________,Privatkläger 2-5 und Berufungsführer 1-4,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,

gegen1.F.________,Beschuldigter 1 und Berufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt G.________,2.H.________,Beschuldigter 2 und Berufungsgegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt I.________,3.J.________,Privatklägerin 1 und Berufungsgegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt K.________,4.Staatsanwaltschaft March,Postfach 162, 8853 Lachen,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin M.________,

betreffend

mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung;