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PRD 2024 14

Justizverwaltung, Gerichtskalender 2025

Schwyz · 2024-11-04 · Deutsch SZ
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Justizverwaltung, Gerichtskalender 2025 | Erlass Gerichtskalender

Erwägungen (4 Absätze)

E. 1 Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichts- kalender.

E. 2 Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts vorbehalten.

E. 3 Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterver- handlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.

E. 4 Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantons- gericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-

Kantonsgericht Schwyz 3 beschlossen:

Dispositiv
  1. Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2025 die ordentlichen Sit- zungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Ge- richtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterver- handlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.
  2. Ausserordentliche Gerichtstage dürfen nicht ohne Absprache mit ordent- lichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.
  3. Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangs- massnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung / zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet. Namens des Präsidiums Der Kantonsgerichtspräsident Versand 4. November 2024 amu
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Kantonsgericht Schwyz Beschluss vom 4. November 2024 PRD 2024 14 Mitwirkend Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Vizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner und Vizepräsident Jonas Rüegg. In Sachen Gerichte des Kantons Schwyz betreffend Justizverwaltung, Gerichtskalender 2025 hat das Präsidium,

Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung:

1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichts- kalender.

2. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Gerichtstage, an denen Verhandlungen stattfinden. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. In Ausnahmefällen bleiben prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts vorbehalten.

3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterver- handlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.

4. Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantons- gericht an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-

Kantonsgericht Schwyz 3 beschlossen:

1. Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2025 die ordentlichen Sit- zungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Ge- richtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterver- handlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.

2. Ausserordentliche Gerichtstage dürfen nicht ohne Absprache mit ordent- lichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.

3. Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangs- massnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung / zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet. Namens des Präsidiums Der Kantonsgerichtspräsident Versand 4. November 2024 amu